Erklärung von Zadar
Inhalt
Die Bischöfe haben von Anfang an die Ereignisse in Medjugorje durch den Bischof dieser Diözese (Mostar), durch die Kommission des Bischofs und durch die Kommission der Bischofskonferenz von Jugoslawien für Medjugorje verfolgt.
Auf der Basis dieser Untersuchungen kann bis jetzt nicht bestätigt werden, dass es sich hier um übernatürliche Erscheinungen und Offenbarungen handelt.
Aus welchen Motiven auch immer die zahlreichen Versammlungen der Gläubigen aus den verschiedenen Teilen der Welt in Medjugorje zustande kommen, aus religiösen oder verschiedenen anderen Motiven, beide erfordern die Aufmerksamkeit und zuerst die pastorale Sorge des Diözesanbischofs und mit ihm auch der anderen Bischöfe, damit in Medjugorje und in allem was damit zusammenhängt, eine gesunde Verehrung der Seligen Jungfrau Maria gewährleistet wird, in Übereinstimmung mit der Lehre der Kirche.
Zu diesem Zweck werden die Bischöfe besondere und brauchbare liturgische und pastorale Direktiven erlassen. Ebenso werden sie durch ihre Kommission fortfahren und Schritt halten mit ihren Ermittlungen, bis es zu einem endgültigen Ergebnis über Medjugorje kommt.
Zadar, am 10.April 1991
Die Bischöfe von Jugoslawien
Kommentar
Kommentar in „Glas Koncila“, der offiziellen katholischen kroatischen Zeitung, Zagreb, am 5. Mai 1991., Seite 2
Die neueste Erklärung der Bischöfe der sozialistischen Republik Jugoslawiens über Medjugorje, ist ein klassisches Beispiel für die jahrhunderte alte und weise Praxis kirchlicher Autorität. Es zeigt, dass die Kirche die Fakten respektiert, dass sie ihre Kompetenz sorgfältig einsetzt und dass sie in allen Angelegenheiten sehr um das Wohlergehen der Gläubigen bemüht ist.
Es ist eine Tatsache und der ganzen Welt bekannt, dass aufgrund der Marienerscheinungen, die jetzt schon volle zehn Jahre andauern, Medjugorje sowohl gläubige wie neugierige Menschen an sich zieht. Ist es wahr, dass die Gottesmutter hier wirklich erscheint und Botschaften gibt? Die Bischöfe, verantwortlich an ihre Autorität gebunden, erklären Folgendes: "Auf der Basis ihrer Untersuchungen, kann das bis heute nicht bestätigt werden."
Der Inhalt und die Bedeutung dieser Erklärung muss auf zwei Ebenen betrachtet werden. In diesem Fall ist die erste und wesentliche Ebene die, dass der Inhalt solcher möglicher sogenannter Privatoffenbarungen dem obligatorischen Offenbarungsinhalt des Glaubens nichts hinzugefügt werden darf. Daher haben weder die Bischöfe, noch der Papst selbst, die Autorität, noch können sie unfehlbar entscheiden, dass die Gottesmutter irgendwo erschienen ist, noch haben sie die Autorität, den Gläubigen aufzuerlegen zu glauben, dass sie erschienen ist. Das Lehramt der Kirche ist unter bestimmten und bekannten Bedingungen unfehlbar, wenn es nämlich bestätigt, dass etwas in der Offenbarung, die die Kirche bis zum Ende des apostolischen Zeitalters erhielt und in der Hl. Schrift und in der Tradition bewahrt ist, beinhaltet und dann bestätigt, ob eine Offenbarung darin enthalten ist oder nicht enthalten ist. Was immer, weder in der Hl. Schrift, noch in der Tradition beinhaltet ist, kann das Lehramt nicht als Glaubenslehre verkünden und es auch nicht als eine verpflichtende Glaubensaussage den Gläubigen vorlegen. Demgemäss können nur die Unwissenden erwarten, dass die Bischöfe die Frage der Erscheinungen von Medjugorje für uns lösen werden, um dann genau zu wissen, was uns erlaubt ist oder nicht erlaubt ist, über sie zu glauben.
Aber auf der anderen Seite ist dann zu fragen, warum machen sie so sorgfältige Untersuchungen für einen Bericht? Weil sie die Verpflichtung haben, festzustellen, ob das, was hier stattfindet und hier verkündet wird, in völliger Übereinstimmung steht, mit der offenbarten Wahrheit des Glaubens und der Lehre der Moral. Wenn es feststeht, dass es nichts Gegensätzliches gibt, sondern dass die Erscheinungen und Botschaften im Einklang mit dem katholischen Glauben und ihrer Moral stehen, so können sie, als die Höchstverantwortlichen der Kirche erklären, dass es weder einen Einwand gibt gegen die Versammlungen der Gläubigen an diesem Ort, noch gegen die Entwicklung des geistlichen Lebens, gemäß den Inhalten dieser Botschaften. Auf der anderen Seite wäre es ihre Pflicht, auf Irrtümer hinzuweisen und Missbräuche zu verhindern. Die sachdienlichen Aussagen in der neuen Erklärung zeigen, dass die Untersuchungen auch in dieser Hinsicht fortdauern.
Aber der Schwerpunkt der Erklärung liegt für unsere Bischöfe vor allem in dem Faktum, der großen Zahl von Gläubigen und Neugierigen, die sich in Medjugorje versammeln, und sie halten es für ihre Pflicht, sicher zu gehen, dass eine so große Anzahl von Leuten hier eine korrekte Verkündigung des Glaubens erhält, eine orthodoxe und moderne Katechese, so dass die Heiligen Sakramente richtig und würdig verwaltet werden und besonders, dass die Marienverehrung in Medjugorje sich im Einklang mit der christlichen Orthodoxie entwickelt. Diese Position ist eine wirklich neue in diesem Dokument.
Sicherlich können wir, wie es das Dokument selbst feststellt, brauchbare liturgisch-pastorale Direktiven für die feierliche Zelebration erwarten. Ein Vorschlag, der schon lange zurückliegt, der auch in GLAS KONCILA hervorgehoben, und dadurch verwirklicht wurde, dass die Bischöfliche Untersuchung für Medjugorje in zwei Kommissionen aufgeteilt wurde: eine soll darin fortfahren zu untersuchen, ob es hier übernatürliche Erscheinungen und Offenbarungen gibt oder nicht und die andere soll dafür Sorge tragen, dass die Versammlungen in Medjugorje unter gesunder und wahrer kirchlicher Führung stehen. Das ist deshalb nötig, weil es wirklich möglich ist, dass die erste Kommission noch eine geraume Zeit Untersuchungen anstellen wird und möglicherweise dann entscheidet, ihr endgültiges Urteil oder Meinung gar nicht zu veröffentlichen, während unterdessen die Sorge um die versammelten Gläubigen nicht aufgeschoben werden kann, weil diese sich ständig zum Gebet versammeln.
Vielen frommen Menschen aus der ganzen Welt wird also diese Erklärung als eine wertvolle Erleichterung für ihr Gewissen dienen. Jene nämlich, die aufgrund ihres Glaubens nach Medjugorje kommen, können von jetzt an wissen, dass diese Gebetsversammlungen geschützt sind und unter der ordentlichen und verantwortlichen Aufsicht der Nachfolger der Apostel stehen.
Zehn Jahre seit der Erklärung von Zadar (1991-2001)
Zehn Jahre sind vergangen, seit die Bischofskonferenz von Ex-Jugoslawien ihre Erklärung über die Ereignisse von Medjugorje veröffentlichte.
Der Erklärung waren langwierige und eingehende Arbeiten mehrerer Kommissionen vorausgegangen: zwei Diözesankommissionen und eine Kommission der Bischofskonferenz des ehemaligen Jugoslawiens hatten sieben Jahre daran gearbeitet. Aufgrund dieser Studien, veröffentlichte die Bischofskonferenz folgende Erklärung anlässlich ihrer Sitzung in Zadar am 11. April 1991:
Die Bischöfe haben von Anfang an die Ereignisse in Medjugorje durch den Bischof dieser Diözese (Mostar), durch die Kommission des Bischofs und durch die Kommission der Bischofskonferenz von Jugoslawien für Medjugorje verfolgt.
Auf der Basis dieser Untersuchungen kann bis jetzt nicht bestätigt werden, dass es sich hier um übernatürliche Erscheinungen und Offenbarungen handelt.
Aus welchen Motiven auch immer die zahlreichen Versammlungen der Gläubigen aus den verschiedenen Teilen der Welt in Medjugorje zustande kommen, aus religiösen oder verschiedenen anderen Motiven, beide erfordern die Aufmerksamkeit und zuerst die pastorale Sorge des Diözesanbischofs und mit ihm auch der anderen Bischöfe, damit in Medjugorje und in allem was damit zusammenhängt, eine gesunde Verehrung der Heiligen Jungfrau Maria gewährleistet wird, in Übereinstimmung mit der Lehre der Kirche.
Zu diesem Zweck werden die Bischöfe besondere und brauchbare liturgische und pastorale Direktiven erlassen. Ebenso werden sie durch ihre Kommission fortfahren und Schritt halten mit ihren Ermittlungen, bis es zu einem endgültigen Ergebnis über Medjugorje kommt.
Diese Erklärung der Bischofskonferenz von Jugoslawien vertritt die offizielle Position der Kirche bezüglich der Ereignisse von Medjugorje.
Die Erklärung bedeutet:
- Die Bischöfe lassen die Frage über den übernatürlichen Charakter des Phänomens von Medjugorje für weitere Untersuchungen offen: es wird weder angenommen noch ausgeschlossen.
- Die Bischöfe unterstreichen ihr pastorales Wirken für die Gläubigen, die aus verschiedenen Gründen nach Medjugorje kommen.
- Sie möchten in Übereinstimmung mit der Lehre der Kirche eine gesunde Andacht zur Heiligen Jungfrau Maria fördern. Zu diesem Zweck werden die Bischöfe besondere und brauchbare liturgische und pastorale Direktiven erlassen.
- Durch ihre Kommissionen werden sie auch weiterhin alle Ereignisse von Medjugorje verfolgen und untersuchen.
Mit dieser Erklärung haben die Bischöfe in der Tat Medjugorje als einen Wallfahrtsort anerkannt und erklärt, dass sie weiterhin die Ereignisse von Medjugorje durch ihre Kommissionen verfolgen werden.
In diesem Sinn kamen Mgr. Vinko Puljić, Erzbischof von Sarajevo, Mgr. Pavao Žanić, der Ortsbischof von Mostar, Mgr. Franjo Komarica, Bischof von Banja Luka und Präsident der Kommission der Bischofskonferenz von Jugoslawien, und Mgr. Slobodan Štambuk, Bischof von Hvar, am 17. Juni 1991 nach Medjugorje. Sie wurden von vier Priestern begleitet, Mitglieder einer zukünftigen Kommission: Don Tomo Vukšić, Don Ivan Vukšić, Fra Marinko Leko und Fra Marko Babić. Sie trafen sich mit dem pastoralen Personal von Medjugorje und konzelebrierten die Abendmesse, die der örtliche Bischof zelebrierte und in welcher der Erzbischof von Sarajevo die Predigt hielt.
Es wurde ein Treffen der neugeformten liturgischen und pastoralen Kommission mit dem pastoralen Personal der Pfarrei von Medjugorje für den 27. Juni 1991 angekündigt, jedoch am 25. Juni 1991 brach der Krieg in Jugoslawien aus. Der Zusammenbruch Ex-Jugoslawiens brachte auch das Ende der Bischofskonferenz Jugoslawiens mit sich und wahrscheinlich auch das Ende ihrer Kommissionen. Seitdem ist keine Kommission mehr nach Medjugorje gekommen.
Da der Text der Erklärung eine Kompromisserklärung der Bischofskonferenz von Jugoslawien darstellt, lässt sie verschiedene Interpretationen zu. Kardinal Franjo Kuharić, Erzbischof von Zagreb, sagte am 15. August 1993 in einem Interview für die Katholische Zeitschrift GLAS KONCILA: „Nach dreijähriger Studie der Kommission haben wir Bischöfe, Medjugorje als Schrein und Heiligtum anerkannt. Das heißt, dass wir nichts gegen die Verehrung der Muttergottes einzuwenden haben, die im Einklang mit der Lehre der Kirche und unserem Glauben steht... Deshalb überlassen wir diese Frage weiteren Untersuchungen der Kirche. Die Kirche hat keine Eile."
Nichtsdestoweniger interpretiert Mgr. Pavao Žanić, Bischof von Mostar, die Erklärung von Zadar als Verneinung der Übernatürlichkeit der Geschehnisse von Medjugorje und als ein Dokument, dass Wallfahrten verbietet. Der Bischof von Mostar hält weiterhin an diesem Standpunkt fest: „Der Bischof hat zu verschiedenen Anlässen davor gewarnt, öffentlich über die Übernatürlichkeit der Erscheinungen zu sprechen oder sie in Kirchen zu verkünden, da es nicht möglich sei, zu sagen, dass die Muttergottes erscheine. Deshalb sind die offiziellen Wallfahrten nach Medjugorje nicht erlaubt", schreibt Mgr. Ratko Perić, Nachfolger von Mgr. Pavao Žanić. (Prijestolje Mudrosti, Mostar 1995, S.282). Und er fährt fort: „Weder der Diözesanbischof, als Haupt der örtlichen Diözese und Kirche von Mostar-Duvno, noch eine andere kompetente Person haben bis heute die Pfarrei des hl. Jakobus von Medjugorje als ein Marianisches Heiligtum bezeichnet oder den „Kult" der Muttergottes, basierend auf angeblichen Erscheinungen bestätigt. Im Gegenteil, wegen seiner Anfechtbarkeit hat er bei vielen Anlässen verboten, am Altar oder in der Kirche über die übernatürlichen „Erscheinungen und Offenbarungen" zu sprechen, und offizielle Wallfahrten im Namen von Pfarreien, Diözesen und generell im Namen der Kirche zu veranstalten. Diese und ähnliche Warnungen wurden auch von unserer ehemaligen Bischofskonferenz und vom Heiligen Stuhl veröffentlicht. Jeder, der sich dem widersetzt, handelt ausdrücklich gegen den offiziellen Standpunkt der Kirche, der nach 14 Jahren angeblicher Erscheinungen und wachsendem wirtschaftlichen Propaganda, immer noch in der Kirche gültig ist."(Ebenda, S. 285-286)
In einem, an die französische Wochenzeitschrift „Die christliche Familie“ adressierten Brief, erwähnt Mgr. Perić, Wallfahrten nach Medjugorje, in zwei offiziellen Briefen der Glaubenskongregation an zwei französische Bischöfe. „Diese Briefe sagen, unter anderem, dass offizielle Wallfahrten nach Medjugorje, der als Ort authentischer Erscheinungen der Muttergottes verstanden wird, weder von der Pfarrei noch von der Diözese organisiert werden sollen, da dies im Widerspruch zu der von den Bischöfen der Bischofskonferenz getroffen Erklärung vom 10. April 1991, stünde." Mgr. Perić fährt fort: „Meine Überzeugung und mein Standpunkt ist nicht nur non constat de supernaturalitate, sondern constat de non supernaturalitate, was die Erscheinungen und Offenbarungen in Medjugorje betrifft."
Joaquin Navarro-Valls, Sprecher des Heiligen Stuhls, sagte über die Briefe Mgr. Bertones, dem Sekretär der Glaubenskongregation: „Der Vatikan hat nie gesagt, dass Katholiken nicht nach Medjugorje gehen dürfen, sondern er hat den Bischöfen gesagt, dass ihre Pfarreien und Diözesen keine offiziellen Wallfahrten zu dem Ort angeblicher Erscheinungen der Muttergottes organisieren dürfen." Er fügte hinzu, dass die Kirche den Priestern nicht verbietet, Pilger, die von Laien organisiert, nach Medjugorje in Bosnien-Herzegowina fahren, zu begleiten. Er sagte auch, dass Mgr. Bertones Brief nichts Neues über diese Sache enthält.
Mgr. Bertone erläutert seinen Standpunkt in einem Brief vom 26. Mai 1998, adressiert an Mgr. Aubry, Bischof der Insel Reunion: „Hinsichtlich der Glaubwürdigkeit der „Erscheinungen", stimmt das Dikasterium mit dem überein, was die Bischöfe von Ex-Jugoslawien in Zadar am 10. April 1991, erklärten. Nach dem Zerfall Ex-Jugoslawiens in verschiedene unabhängige Staaten, wäre es Sache der Mitglieder der Bischofskonferenz von Bosnien-Herzegowina, eventuell die Untersuchung dieser Angelegenheit erneut aufzunehmen und gegebenenfalls neue Erklärungen abzugeben.
Was die Äußerung Seiner Exzellenz Mgr. Perić, in einem Brief an den Generalsekretär der Zeitschrift „Die christlichen Familie" betrifft, muss man sie als eine persönliche Überzeugung des Bischofs von Mostar betrachten, der - als Ortsbischof - immer das Recht hat, das auszudrücken, was seine eigene Meinung ist und bleibt.
Was schließlich die privaten Pilgerfahrten nach Medjugorje betrifft, so ist diese Kongregation der Meinung, dass sie erlaubt sind, unter der Voraussetzung, dass sie „nicht als eine Anerkennung der gegenwärtigen Ereignisse betrachtet werden, welche die Kirche noch prüfen muss."
Zehn Jahre nach der Erklärung von Zadar können wir sagen:
- Die Erklärung von Zadar ist und bleibt die einzige offizielle Erklärung der
Kirche über die Ereignisse von Medjugorje. - Alle weiteren Erklärungen des Hl. Stuhls beziehen sich auf diese Erklärung.
- Der Standpunkt von Mgr. Ratko Perić, Bischof von Mostar, muss als seine persönliche Meinung angesehen werden.
- Das endgültige Urteil über die Übernatürlichkeit der Erscheinungen und Offenbarungen bleibt offen. Die Geschehnisse dauern weiter an und müssen von der Kirche geprüft werden.
- Die „besonderen und brauchbaren liturgischen und pastoralen Direktiven", die in der Erklärung vorausgesagt wurden, stehen noch aus.
- Nichts ist bekannt über die Existenz der vorausgesagten Kommission, die „mit ihren Ermittlungen über die Ereignisse in Medjugorje fortfahren und Schritt halten soll".
- Private Pilgerfahrten nach Medjugorje sind unter der Bedingung erlaubt, dass sie nicht als Anerkennung der Ereignisse, die noch andauern und die noch von der Kirche geprüft werden müssen, angesehen werden. Die Kirche verbietet den Priester nicht diese Pilgerfahren zu begleiten.
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