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Empfang der Hl. Kommunion

Sie interessieren sich für den Empfang der Hl. Kommunion in beiderlei Gestalten bzw. für den mehrmaligen Empfang?
Hier erhalten Sie konkrete Informationen nach dem Kirchenrecht.

Empfang der Hl. Kommunion in beiderlei Gestalten

Nur in außerordentlichen Ausnahmefällen, wie Hochzeiten, kleinen und geschlossenen Seminaren der geistlichen Erneuerung ist es erlaubt, die Hl. Kommunion in beiderlei Gestalten (Brot und Wein) zu empfangen. Dies entspricht dem Entscheid der Bischofskonferenz von Kroatien und von Bosnien-Herzegowina.

Mehrmaliger Empfang der Hl. Kommunion

"Wer die heiligste Eucharistie schon empfangen hat, darf sie am selben Tag nur innerhalb einer Feier der Eucharistie, an der er teilnimmt, ein zweites Mal empfangen, unbeschadet der Vorschrift des can. 921, § 2."
Can. 917* (CIC/1983)

"Auch wenn sie am selben Tag durch die heilige Kommunion gestärkt worden sind, ist es trotzdem sehr ratsam, dass jene, die in Lebensgefahr geraten sind, nochmals kommunizieren."
Can. 921 – § 2 (CIC/1983)