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***CORONA***

Alle neuen Informationen aus Medjugorje sowie Reiseinformationen des Auswärtigen Amtes bzgl. der Föderation Bosnien und Herzegowina, Kroatien und Slowenien findet Ihr untenstehend!

Übersicht

+++ CORONA: Wie Medjugorje damit umgeht +++

Weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen (Stand: 09.06.2020)

Personen in der Öffentlichkeit müssen zu anderen Menschen einen Abstand von mindestens 2m einhalten.
Nur noch in geschlossenen öffentlichen Räumen - wie in der Pfarrkirche - besteht Maskenpflicht sowie an offenen öffentlichen Plätzen, an denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

So fand am vergangenen Sonntag die Hl. Messe am Außenaltar statt - ohne Maskenpflicht!

Quelle: Information aus Medjugorje.

Weitere Lockerung der Ausgangssperren (Stand: 02.05.2020)

Seit dem 02. Mai 2020 sind in Medjugorje wieder Hl. Messen mit Publikum am Außenaltar gestattet!
Natürlich unter Einhaltung sämtlicher Abstands- und Mundschutzpflichten!
Die Kirche von Medjugorje ist geöffnet von 8.00-16.00 Uhr - zum stillen Gebet.

Quelle: Information aus Medjugorje.

Lockerung der Ausgangssperren (Stand: 28.04.2020)

Das Oberste Gericht von BiH hat die Ausgangssperren nun gekippt, aber unter Einhaltung sämtlicher Abstands- und Mundschutzpflichten!
Die Kirche von Medjugorje ist wieder geöffnet von 8.00-16.00 Uhr - zum stillen Gebet, nach wie vor dürfen keine öffentlichen Hl. Messen gefeiert werden!

Quelle: Information aus Medjugorje.

Coronavirus (Covid-19) auch in Medjugorje bestätigt (Stand: 29.03.2020)

1. MUTTERDORF

Nachdem bestätigt wurde, dass drei Ordensschwestern, die im Mutterdorf Medjugorje – Bijakovici arbeiten, die im Kloster in Miletina wohnhaft sind, positiv auf das Coronavirus getestet wurden, informierte der Direktor unverzüglich den hygienisch-epidemiologischen Dienst des Gesundheitszentrums - Citluk (mündlich und schriftlich). Alle notwendigen und vorgeschriebenen Maßnahmen wurden in Zusammenarbeit mit den Epidemiologen und auf deren Rat und Anordnung getroffen.

2. FRANZISKANER DIE IN DER PFARREI MEDJUGORJE DIENEN

Der Franziskanerpater, der als Beichtvater der Ordensschwestern in Miletina wohnt, und ein weiterer Beichtvater aus Medjugorje, wurden positiv auf den Coronavirus getestet.

In Übereinstimmung mit den Vorschriften des Epidemiologen werden all diejenigen, die isoliert werden müssen, isoliert und darüber unterrichtet, sich strikt daran zu halten. Die Kranken wurden unter die Aufsicht von medizinischem Personal gestellt. Alle Verfahren werden in Absprache mit den Zivilbehörden und dem medizinischen Personal koordiniert.

Die franziskanische Provinz Herzegowina wird im Einvernehmen mit dem Apostolischen Visitator die Seelsorge für die Pfarrei und alles weitere Notwendige übernehmen, damit diese unter diesen Umständen funktionieren kann. Die Pfarreimitglieder sollten sich telefonisch an das Pfarrbüro wenden für all ihre pastoralen Bedürfnisse.

Dies sind glaubwürdige und bestätigte Informationen. Wir bitten Sie alle, den Anweisungen der Zivilbehörden ernsthaft zu folgen und keine unnötige Panik zu verursachen.

Wir wünschen unseren Patres, Ordensschwestern und allen Erkrankten Heilung und empfehlen sie in die Fürsprache der Königin des Friedens.

Frieden und Wohl!

Mostar / Medjugorje, den 29. März 2020
Pater Miljenko Steko, Provinzial

ACHTUNG: "Urbi et Orbi" - geändertes Abendgebetsprogramm in Medjugorje (Stand: 27.03.2020)

Wir informieren Euch, dass das Abendgebetsprogramm aus Medjugorje heute, am 27. März 2020, infolge außerordentlicher Umstände ausnahmsweise ganz anders sein wird als sonst:

17.00 Uhr Rosenkranzgebet
18.00 Uhr Liveübertragung aus dem Vatikan (wird simultan übersetzt!)
                 Im Geiste werden wir uns dem Gebet des Papstes Franziskus vom Petersplatz anschließen
                 Der Papst wird das Wort Gottes lesen, die Anbetung des Allerheiligsten Altarsakraments leiten
                 und den Segen "Urbi et Orbi" erteilen, mit dem die Möglichkeit verbunden ist, einen 
                 vollkommenen Ablass zu empfangen.
Anschließend wird ab 19.00 Uhr live die Hl. Messe und der Kreuzweg aus Medjugorje übertragen!

*Aufruf für Schutzkleidung* (Stand: 25.03.2020)

Liebe Freunde,

gestern rief Pater Marinko Sakota aus Medjugorje an und bat um Schutzkleidung für Krankenhäuser. Der Bürgermeister des Nachbarorts Citluk hätte ihn gebeten, ob er solche Schutzkleidung für das dortige Krankenhaus besorgen könnte.

Wir wissen, dass derzeit alle Länder händeringend nach solcher Schutzkleidung suchen, aber vielleicht hat jemand von Euch eine persönliche Beziehung zu einer möglichen Quelle. Selbst eine kleine Menge ist besser als gar nichts.

Mit herzlichen Grüßen

Deutschsprachiges Informationszentrum
für Medjugorje
vertreten durch:

Medjugorje Deutschland e. V.
Raingasse 5, 89284 Pfaffenhofen - Beuren
Tel.: 07302 4081
Fax: 07302 4984
information@medjugorje.de
www.medjugorje.de

Aktuelle Gebetsordnung in Medjugorje (Stand: 23.03.2020)

Das Abendgebetsprogramm im Zeitraum vom 23.03.2020 bis zum 29.03.2020:

jeden Abend Rosenkranz um 17 Uhr

Und ab 18 Uhr:
Montag: Hl. Messe und Rosenkranz
Dienstag: Hl. Messe und Anbetung
Mittwoch: Hl. Messe und Anbetung
Donnerstag: Hl. Messe und Anbetung
Freitag: Hl. Messe und Anbetung des Kreuzes
Samstag: Hl. Messe und Anbetung
Sonntag: Hl. Messe und Anbetung

Die Hl. Messe wird jeweils als geschlossene Priestermesse gefeiert!!!

Information aus Medjugorje (Stand: 23.03.2020)

Soeben meldet Medjugorje folgende Informationen:

"Verhängt wurde nun eine strenge Ausgangssperre in Bosnien und Herzegowina. Tagsüber dürfen sich Personen nur noch zu zweit und mit Atemschutzmaske draußen aufhalten, in Geschäften (z.B. mit Lebensmitteln) nur alleine. Für Personen über 65 Jahre besteht eine generelle Ausgangssperre.
Zwischen 18.00 und 05.00 Uhr gilt strengste Ausgangssperre. Niemand darf in dieser Zeit aus dem Haus.
Bei Verstoß gilt es, eine Strafe in Höhe von 500 KM zu zahlen, beim zweiten Verstoß 3 Jahre Gefängnis."

Information aus Medjugorje (Stand: 21.03.2020)

Nach der Meldung vom Auswärtigen Amt vom 19.03.2020 meldet Medjugorje folgende Informationen:

"Das Herunterfahren des öffentlichen Lebens hat nun auch die Föderation Bosnien und Herzegowina erreicht.
Geschäfte, Restaurants etc. sind geschlossen.
Menschenansammlungen mit mehr als 10 Personen sind nicht mehr gestattet.
Demzufolge sind Hl. Messen für die Öffentlichkeit - auch am Freialtar - verboten. Eine Ausnahme stellen geschlossene Priestermessen mit einem Personenabstand von ca. 2 Metern dar (max. 10 Personen)!"

Information aus Medjugorje (Stand: 18.03.2020)

Liebe Gläubige,
gestern wurde unser Abendgebetsprogramm von 1,3 Millionen Menschen per Livestream verfolgt. Wir laden Euch ein, im Gebet für die ganze Welt zu bleiben und andere einzuladen, sich uns anzuschließen. Morgen, 19.03.2020, am Fest des heiligen Josef, nach dem Abendgebetsprogramm um 20.00 Uhr wird der Pfarrer von Medjugorje, Pater Marinko Sakota, sich per Livestream an uns wenden.
Seien Sie mit uns!

Anweisungen und Bestimmungen der Bischofskonferenz von Bosnien und Herzegowina (Stand: 17.03.2020)

Gemäß den Anweisungen und Bestimmungen der Bischofskonferenz von Bosnien und Herzegowina, sich an die Regeln für öffentliche Versammlungen zu halten, wird bis auf weiteres empfohlen, wo das möglich ist die Feiern der Eucharistie im Freien abzuhalten. Das Abendgebetsprogramm wir ab dem 17. März am Außenaltar der Kirche des Hl. Jakobus stattfinden.
Wir möchten sie noch einmal daran erinnern, dass Sie das Abendgebetsprogramm auch direkt per Internet live Übertragung sehen können, und wir rufen Sie auf auch andere einzuladen, um in Gemeinschaft mit Christus für die ganze Welt zu beten.
Lasset uns beten und uns der Fürsprache der Königin des Friedens empfehlen, und in diesen herausfordernden Zeiten bewahren wir den Glauben und die Besonnenheit für jeden Gläubigen.

Quellewww.medjugorje.hr/de/aktualitaten/in-gebetsgemeinschaft-per-live-stream,10594.html

Zum Livestream: hier.

Meldung aus Medjugorje (Stand: 13.03.2020, 9.00 Uhr)

Nach der Meldung vom Auswärtigen Amt vom 11.03.2020 meldet Medjugorje, dass auf der Seite der Grenzpolizei der Föderation Bosnien und Herzegowinas folgende Meldung veröffentlicht wurde:

"Staatsbürger aus China, Südkorea, Iran, Italien, Spanien, Frankreich und Deutschland haben ein grundsätzliches Einreiseverbot. Dies gilt ebenfalls für Reisende, welche sich in letzter Zeit in diesen Ländern aufgehalten haben. Sie werden an den Grenzen abgewiesen.
Sollten Staatsbürger und Reisende dieser Länder in Sarajewo ankommen und sich damit bereits in Bosnien befinden, müssen Sie unverzüglich in eine 14tägige häusliche Quarantäne.
Staatsbürger Bosniens und Herzegowinas, welche aus den genannten Ländern kommen, dürfen zwar einreisen, müssen aber in eine 14 tägige häusliche Quarantäne.
Diese Maßnahme gilt ab dem 11.3. für erst mal 14 Tage und bei Bedarf wird sie verlängert.
Ab heute sind in Bosnien und Herzegowina sämtliche Schulen geschlossen und alle Veranstaltungen abgesagt."

Reisesituation für die Föderation Bosnien und Herzegowina

Meldung des Auswärtigen Amtes (Stand: 28.02.2022)

"Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bosnien und Herzegowina wird gewarnt. Dies gilt mit Wirkung vom 27. Februar 2022 nicht mehr.

Bosnien und Herzegowina ist von COVID-19 weiterhin betroffen und ist noch bis einschließlich 26. Februar 2022 als Hochrisikogebiet eingestuft.

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Bosnien und Herzegowinas.

Ausländische Staatsangehörige müssen bei Einreise nach Bosnien und Herzegowina einen negativen PCR-Test oder einen Antigentest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Davon ausgenommen sind Reisende mit einer ärztlichen Bescheinigung über die vollständige Genesung von COVID-19 im Zeitraum von 14 bis 180 Tage vor der Einreise und vollständig Geimpfte mit einem Impfnachweis. Bei zweistufigen Impfungen muss die letzte Impfung mehr als 14 Tage vor der Einreise erfolgt sein, bei einstufiger Impfung muss die einmalige Impfung mehr als 14 Tage zurückliegen."

Quelle: www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/bosnienundherzegowina-node/bosnienundherzegowinasicherheit/207694 (Stand: 28.02.2022)

Meldung des Auswärtigen Amtes (Stand: 17.01.2022)

"Mit Wirkung vom 16. Januar 2022 wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bosnien und Herzegowina gewarnt.

Bosnien und Herzegowina ist von COVID-19 stark betroffen und ist mit Wirkung vom 16. Januar 2022 als Hochrisikogebiet eingestuft.

Ausländische Staatsangehörige müssen bei Einreise nach Bosnien und Herzegowina einen negativen PCR-Test oder einen Antigentest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Davon ausgenommen sind Reisende mit einer ärztlichen Bescheinigung über die vollständige Genesung von COVID-19 im Zeitraum von 14 bis 180 Tage vor der Einreise und vollständig Geimpfte mit einem Impfnachweis. Bei zweistufigen Impfungen muss die letzte Impfung mehr als 14 Tage vor der Einreise erfolgt sein, bei einstufiger Impfung muss die einmalige Impfung mehr als 14 Tage zurückliegen."

Quelle: www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/bosnienundherzegowina-node/bosnienundherzegowinasicherheit/207694 (Stand: 17.01.2022)

Meldung des Auswärtigen Amtes (Stand: 25.12.2021)

"Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bosnien und Herzegowina wird derzeit gewarnt. Mit Wirkung vom 25. Dezember 2021 gilt dies nicht mehr.

Bosnien und Herzegowina ist von COVID-19 weiterhin betroffen und ist noch bis einschließlich 24. Dezember 2021 als Hochrisikogebiet eingestuft.

Ausländische Staatsangehörige müssen bei Einreise nach Bosnien und Herzegowina einen negativen PCR-Test oder einen Antigentest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Davon ausgenommen sind Reisende mit einer ärztlichen Bescheinigung über die vollständige Genesung von COVID-19 im Zeitraum von 14 bis 180 Tage vor der Einreise und vollständig Geimpfte mit einem Impfnachweis. Bei zweistufigen Impfungen muss die letzte Impfung mehr als 14 Tage vor der Einreise erfolgt sein, bei einstufiger Impfung muss die einmalige Impfung mehr als 14 Tage zurückliegen."

Quelle: www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/bosnienundherzegowina-node/bosnienundherzegowinasicherheit/207694 (Stand: 25.12.2021)

Meldung des Auswärtigen Amtes (Stand: 13.09.2021)

"Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bosnien und Herzegowina wird derzeit gewarnt.

Bosnien und Herzegowina ist von COVID-19 stark betroffen. Zuletzt ist die Zahl der Neuinfektionen sehr deutlich gestiegen. Bosnien und Herzegowina ist als Hochrisikogebiet eingestuft.

Ausländische Staatsangehörige müssen bei Einreise nach Bosnien und Herzegowina einen negativen PCR-Test oder einen Antigentest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Davon ausgenommen sind Reisende mit einer ärztlichen Bescheinigung über die vollständige Genesung von COVID-19 im Zeitraum von 14 bis 180 Tage vor der Einreise und vollständig Geimpfte mit einem Impfnachweis. Bei zweistufigen Impfungen muss die letzte Impfung mehr als 14 Tage vor der Einreise erfolgt sein, bei einstufiger Impfung muss die einmalige Impfung mehr als 14 Tage zurückliegen."

Quelle: www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/bosnienundherzegowina-node/bosnienundherzegowinasicherheit/207694 (Stand: 13.09.2021)

Meldung der Bosnischen Grenzpolizei (Stand: 15.06.2021)

"Ein Ausländer, der die im Ausländergesetz vorgeschriebenen Bedingungen für die Einreise nach Bosnien und Herzegowina erfüllt, kann nach Bosnien und Herzegowina einreisen, wenn er an den Grenzübergangsstellen in Bosnien und Herzegowina folgendes vorlegt:

  • negativer PCR-Test oder Antigen-Schnelltest auf SARS-CoV-2, nicht älter als 48 Stunden, wenn er aus einem europäischen Land stammt und wenn er aus einem anderen Land stammt, nicht älter als 72 Stunden vor der Ankunft am Grenzübergang von Bosnien und Herzegowina,
  • Bescheinigung, dass eine Person die zweite Impfstoffdosis für COVID-19 vor mehr als 14 Tagen vor der Ankunft an einem Grenzübergangspunkt in Bosnien und Herzegowina erhalten hat oder eine Dosis vor 14 Tagen und mehr vor der Ankunft an einem Grenzübergangspunkt von Bosnien und Herzegowina erhalten hat, wenn es sich um einen Einzeldosisimpfstoff handelt;
  • Bescheinigung des Arztes, aus der hervorgeht, dass er sich im vorangegangenen Zeitraum von 14 bis 180 Tagen bis zur Ankunft an einem Grenzübergang von Bosnien und Herzegowina von COVID-19 erholt hat."

Quelle: granpol.gov.ba/Faq/Covid19?pageId=76 (Stand: 15.06.2021)

Meldung des Auswärtigen Amtes (Stand: 15.06.2021)

"Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bosnien und Herzegowina wird derzeit abgeraten.

Ausländische Staatsangehörige müssen bei Einreise nach Bosnien und Herzegowina einen negativen PCR-Test oder einen Antigentest vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Davon ausgenommen sind Reisende mit einer ärztlichen Bescheinigung über die vollständige Genesung von COVID-19 im Zeitraum von 14 bis 180 Tage vor der Einreise und vollständig Geimpfte mit einem Impfnachweis. Bei zweistufigen Impfungen muss die letzte Impfung mehr als 14 Tage vor der Einreise erfolgt sein, bei einstufiger Impfung muss die einmalige Impfung mehr als 14 Tage zurückliegen.

In der Öffentlichkeit und in geschlossenen Räumen besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gilt ein Mindestabstand von zwei Metern zu anderen Personen, mit denen man nicht in einem Haushalt lebt. Verstöße können mit einem Bußgeld von umgerechnet ca. 250 € geahndet werden."

Quelle: www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/bosnienundherzegowina-node/bosnienundherzegowinasicherheit/207694 (Stand: 15.06.2021)

Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit/ RKI (Stand: 17.05.2021)

Mit Wirkung vom 14.05.2021 ist Bosnien und Herzegowina nicht mehr als Hochinzidenzgebiet eingestuft, sondern als Risikogebiet!
Konkret bedeutet dies für Flugreisende, dass bei einem Rückflug aus BiH ein digitaler Einreisenachweis (des RKI) und ein negativer PCR-Test (oder vollständiger Impfnachweis oder Genesung) vor Flugantritt verlangt werden.
Dies muss dem Beförderer, beispielsweise der Fluggesellschaft, vorgelegt werden. Auch bei der Einreisekontrolle in Deutschland durch die Bundespolizei kann der Nachweis verlangt werden.   
Auto- oder Busreisende können bis spätestens 48 Stunden nach Einreise nachweisen, dass Sie nicht mit dem Coronavirus infiziert sind.
Ist der Test negativ, so entfällt nach Übermittlung des Nachweises an das RKI die Quarantäne.

Quelle: www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/guv-19-lp/coronaeinreisev.html(Stand: 17.05.2021 - gültig seit 12.05.2021)

Meldung des Auswärtigen Amtes (Stand: 17.05.2021)

"Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Bosnien und Herzegowina wird derzeit weiterhin gewarnt.

Bosnien und Herzegowina war von COVID-19 stark betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen wieder gesunken. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Bosnien und Herzegowina als Risikogebiet eingestuft ist. Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das bosnische Ministerium für Zivilangelegenheiten und die Weltgesundheitsorganisation WHO.

Die Einreise nach Bosnien und Herzegowina ist für alle ausländischen Staatsangehörigen unter der Voraussetzung gestattet, dass bei Einreise ein negativer PCR-Test vorgelegt werden kann, der nicht älter als 48 Stunden ist. Für Reisende, die (auch) bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige sind, können abweichende Regelungen gelten. Informationen erteilt die bosnische Grenzpolizei."

Quelle: www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/bosnienundherzegowina-node/bosnienundherzegowinasicherheit/207694 (Stand: 17.05.2021)

Meldung des Auswärtigen Amtes (Stand: 15.07.2020)

Der Ministerrat von Bosien und Herzegowina hat entschieden, dass die Einreise für EU Bürger, Schweiz und einige andere europäische Länder ab 16. Juli 2020 möglich ist.
Voraussetzung dafür ist die Vorlage eines Negativ-Covid-19-Tests, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Für Transitreisende ist keine Vorlage eines negativen COVID-19-PCR Tests erforderlich.

Cafés, Kinos, Restaurants, Bars, Museen und vergleichbare Einrichtungen sind unter Einhaltung der Abstandsregeln geöffnet.
In der Föderation Bosnien und Herzegowina und in der Republika Srpska ist ein Abstand von mindestens 2 m zu Personen einzuhalten, mit denen man nicht in einem Haushalt lebt. In geschlossenen öffentlichen Räumen besteht Maskenpflicht. In der Föderation Bosnien und Herzegowina gilt auch in der Öffentlichkeit Maskenpflicht, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Das bosnisch-herzegowinische Gesundheitssystem ist nicht ausreichend auf einen unkontrollierten Anstieg von COVID-19-Infektionen vorbereitet.

Quelle: www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/bosnienundherzegowina-node/bosnienundherzegowinasicherheit/207694 (Stand: 15.07.2020)

Wir bittenzu beachten, dass die Einreise von Bürgern aus Bosnien und Herzegowina (BiH) in die EU nach wie vor nicht gestattet ist und die Reisewarnung für BiH bis Ende August gilt.
Einem Dokument des Bundesministeriums für Gesundheit zufolge, das an deutschen Flughäfen ausgeteilt wird, gilt für Einreisende nach Deutschland aus einem www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html - derzeit u.a. Bosnien/ Herzegowina - eine 14-tägige häusliche Quarantäne.

Meldung der Bosnischen Grenzpolizei (Stand: 01.07.2020)

Gemäß der Internetseite der Bosnischen Grenzpolizei dürfen EU-Bürger die nächsten 14 Tage NICHT einreisen!

Quelle: Bosnische Grenzpolizei (Stand: 01.07.2020)

Meldung des Auswärtigen Amtes (Stand: 09.06.2020)

"Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in Bosnien und Herzegowina zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Einreisesperren.

Die Einreise nach Bosnien und Herzegowina ist seit dem 21. Mai 2020 sowohl für Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina als auch für ausländische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung im Land haben, sowie für Diplomaten wieder ohne 14-tägige Selbstisolation erlaubt. Auch nicht-bosnische minderjährige Kinder und Ehepartner von bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigen dürfen mit diesen zusammen einreisen.

Gleiches gilt für den Transit von ausländischen Staatsangehörigen, die durch Bosnien und Herzegowina in ihr Heimat- oder Wohnsitzland reisen müssen.

Geschäftsleute dürfen einreisen, wenn sie eine Einladung ihres Geschäftspartners nachweisen und einen negativen Test auf das Virus SARS-COV-2 durch ein autorisiertes Labor haben, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Cafés, Kinos, Restaurants, Bars, Museen und vergleichbare Einrichtungen sind seit dem 15. Mai 2020 unter Einhaltung der Abstandsregeln wieder geöffnet.

Der Zustand einer Natur- oder anderen Katastrophe wurde aufgehoben. In der Föderation Bosnien und Herzegowina müssen Personen in der Öffentlichkeit zu anderen Menschen einen Abstand von mindestens 2 m einhalten. In geschlossenen öffentlichen Räumen besteht Maskenpflicht. An offenen öffentlichen Plätzen, an denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, besteht ebenfalls Maskenpflicht. In der Republika Srpska wurde der Ausnahmezustand am 21. Mai 2020 aufgehoben. Auch hier ist ein Mindestabstand einzuhalten.

Das bosnisch-herzegowinische Gesundheitssystem ist nicht ausreichend auf einen unkontrollierten Anstieg von COVID-19-Infektionen vorbereitet."

Quellewww.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/bosnienundherzegowina-node/bosnienundherzegowinasicherheit/207694

Meldung des Auswärtigen Amtes (Stand: 02.06.2020)

"Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in Bosnien und Herzegowina zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Einreisesperren.

Die Einreise nach Bosnien und Herzegowina ist seit dem 21. Mai 2020 sowohl für Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina als auch für ausländische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung im Land haben, sowie für Diplomaten wieder ohne 14-tägige Selbstisolation erlaubt.

Gleiches gilt für den Transit von ausländischen Staatsangehörigen, die durch Bosnien und Herzegowina in ihr Heimat- oder Wohnsitzland reisen müssen.

Geschäftsleute dürfen einreisen, wenn sie eine Einladung ihres Geschäftspartners nachweisen und einen negativen Test auf das Virus SARS-COV-2 durch ein autorisiertes Labor haben, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Cafés, Kinos, Restaurants, Bars, Museen und vergleichbare Einrichtungen sind seit dem 15. Mai 2020 unter Einhaltung der Abstandsregeln wieder geöffnet.

Am 17. März 2020 wurde in Bosnien und Herzegowina der Zustand einer Natur- oder anderen Katastrophe ausgerufen. In der Föderation Bosnien und Herzegowina müssen Personen in der Öffentlichkeit zu anderen Menschen einen Abstand von mindestens 2 m einhalten. In geschlossenen öffentlichen Räumen besteht Maskenpflicht. An offenen öffentlichen Plätzen, an denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, besteht ebenfalls Maskenpflicht.

In der Republika Srpska wurde der Ausnahmezustand am 21. Mai 2020 aufgehoben. Auch hier ist ein Mindestabstand einzuhalten.

Das bosnisch-herzegowinische Gesundheitssystem ist nicht ausreichend auf einen unkontrollierten Anstieg von COVID-19-Infektionen vorbereitet."

Quellewww.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/bosnienundherzegowina-node/bosnienundherzegowinasicherheit/207694

Meldung des bosnischen Tourikstikbüros DB Tourism (Stand: 30.05.2020)

Dem bosnischen Touristikbüro DB Tourism zufolge dürfen ausländische Touristen ab dem 22. Juni 2020 wieder nach BiH einreisen.
Dies ist jedoch noch NICHT vom Auswärtigen Amt bestätigt!
Sobald uns neue Informationen vorliegen, werden wir Euch hier auf unserer Seite informieren.

Quelle: www.facebook.com/DBtourismcom/

Meldung des Auswärtigen Amtes (Stand: 22.05.2020)

"Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in Bosnien und Herzegowina zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Einreisesperren.

Die Einreise nach Bosnien und Herzegowina ist seit dem 21. Mai 2020 sowohl für Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina als auch für ausländische Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung im Land haben, sowie für Diplomaten wieder ohne 14-tägige Selbstisolation erlaubt.

Gleiches gilt für den Transit von ausländischen Staatsangehörigen, die durch Bosnien und Herzegowina in ihr Heimat- oder Wohnsitzland reisen müssen.

Geschäftsleute dürfen einreisen, wenn sie eine Einladung ihres Geschäftspartners nachweisen und einen negativen Test auf das Virus SARS-COV-2 durch ein autorisiertes Labor haben, der nicht älter als 48 Stunden ist.

Cafés, Kinos, Restaurants, Bars, Museen und vergleichbare Einrichtungen sind seit dem 15. Mai 2020 unter Einhaltung der Abstandsregeln wieder geöffnet.

Am 17. März 2020 wurde in Bosnien und Herzegowina der Zustand einer Natur- oder anderen Katastrophe ausgerufen. In der Föderation Bosnien und Herzegowina müssen Personen in der Öffentlichkeit Schutzmasken tragen oder Mund und Nase mit Schals o.ä. bedeckt halten, und zu anderen Menschen einen Abstand von mindestens 1,5 m einhalten.

In der Republika Srpska wurde der Ausnahmezustand am 21. Mai 2020 aufgehoben.

Das bosnisch-herzegowinische Gesundheitssystem ist nicht ausreichend auf einen unkontrollierten Anstieg von COVID-19-Infektionen vorbereitet."

Quellewww.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/bosnienundherzegowina-node/bosnienundherzegowinasicherheit/207694

Meldung des Auswärtigen Amtes (Stand: 27.04.2020)

"Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in Bosnien und Herzegowina zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Einreisesperren.

Seit 25. März 2020 ist die Einreise nach Bosnien und Herzegowina für ausländische Staatsangehörige nicht mehr erlaubt. Ausnahmen gelten nur für Diplomaten und medizinisches Personal.

Seit 18. März 2020 gilt in Bosnien und Herzegowina der Ausnahmezustand. Restaurants, Bars, Cafés, Teehäuser, Kino, Museen und vergleichbare Einrichtungen sind geschlossen.

In der Föderation Bosnien und Herzegowina müssen Personen, die sich in der Öffentlichkeit bewegen, Schutzmasken tragen oder Mund und Nase mit Schals o.ä. bedeckt halten und zu anderen Menschen einen Abstand von mindestens 1,5 m einhalten. Personen unter 18 Jahren und Personen über 65 Jahren dürfen nur zu bestimmten Zeiten in die Öffentlichkeit.

In der Republika Srpska gilt eine generelle Ausgangssperre von 20 bis 5 Uhr morgens und zudem an den Wochenenden ein Verbot, seinen Aufenthaltsort von Samstag 12 bis Sonntag 18 Uhr zu verlassen. Personen über 65 Jahre dürfen dienstags und freitags von 7 bis 10 Uhr in die Öffentlichkeit, ansonsten besteht für sie Ausgangsverbot. Geschäfte, die nur Lebensmittel für den direkten Verkauf anbieten und keine Möglichkeit der Menschenansammlung bieten, sind derzeit noch nicht von diesen Maßnahmen betroffen.

Das bosnisch-herzegowinischen Gesundheitssystem ist nicht ausreichend auf eine sprunghaft erhöhte Belastung vorbereitet. Besonders anfällige Personen, und jene, die auf eine lückenlose medizinische Versorgung angewiesen sind, sollten überprüfen, ob eine Ausreise möglich ist.

Vereinzelt wurde bereits EU-Staatsangehörigen die Einreise trotz Daueraufenthalt in Bosnien und Herzegowina verweigert. Reisende mit bosnisch-herzegowinischer Staatsangehörigkeit dürfen zwar noch einreisen, müssen aber eine 14-tägige Quarantäne ab Einreise einhalten, ggf. auch in Zelten direkt an der Grenze. Verstöße gegen diese Quarantänevorschrift können strafrechtliche Konsequenzen haben."

Quellewww.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/bosnienundherzegowina-node/bosnienundherzegowinasicherheit/207694

Meldung des Auswärtigen Amtes (Stand: 10.04.2020)

"Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in Bosnien und Herzegowina zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen und Einreisesperren.

Seit dem 25. März 2020 ist die Einreise nach Bosnien und Herzegowina für ausländische Staatsangehörige nicht mehr erlaubt. Ausnahmen gelten nur für Diplomaten und medizinisches Personal.

Seit 18. März 2020 gilt in Bosnien und Herzegowina der Ausnahmezustand. Restaurants, Bars, Cafés, Teehäuser, Kino, Museen und vergleichbare Einrichtungen sind geschlossen.

In der Föderation Bosnien und Herzegowina gilt bis auf weiteres eine generelle Ausgangssperre zwischen 20 Uhr und 5 Uhr morgens. Personen unter 18 Jahren dürfen sich nur im Auto der Eltern in der Öffentlichkeit bewegen, Personen über 65 Jahren dürfen Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr in die Öffentlichkeit, ansonsten besteht Ausgangsverbot.
In der Republika Srpska gilt eine generelle Ausgangssperre von 20 Uhr bis 5 Uhr morgens und zudem an den Wochenenden ein Verbot, seinen Aufenthaltsort von Samstag 12 bis Sonntag 18 Uhr zu verlassen. Personen über 65 Jahre dürfen dienstags und freitags von 7 bis 10 Uhr in die Öffentlichkeit, ansonsten besteht Ausgangsverbot. Geschäfte, die nur Lebensmittel für den direkten Verkauf anbieten und keine Möglichkeit der Menschenansammlung bieten, sind derzeit noch nicht von diesen Maßnahmen betroffen.

Das bosnisch-herzegowinischen Gesundheitssystems ist nicht ausreichend auf eine sprunghaft erhöhte Belastung vorbereitet. Besonders anfällige Personen, und jene, die auf eine lückenlose medizinische Versorgung angewiesen sind, sollten überprüfen, ob eine Ausreise möglich ist.

Allen eintreffenden Reisenden, die nicht die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit besitzen, wird seit 17. März 2020 die Einreise verweigert. Es gibt noch keine gesicherten Informationen, ob Deutschen mit dauerhaftem Aufenthalt in Bosnien und Herzegowina die Einreise ermöglicht wird. Vereinzelt wurde bereits EU-Staatsangehörigen die Einreise trotz Daueraufenthalt in Bosnien und Herzegowina verweigert. Reisende mit bosnisch-herzegowinischer Staatsangehörigkeit dürfen zwar noch einreisen, müssen aber eine 14-tägige Quarantäne ab Einreise einhalten, ggf. auch in Zelten direkt an der Grenze. Verstöße gegen diese Quarantänevorschrift können strafrechtliche Konsequenzen haben."

Quellewww.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/bosnienundherzegowina-node/bosnienundherzegowinasicherheit/207694

Meldung des Auswärtigen Amtes (Stand: 27.03.2020)

"Seit dem 25. März 2020 ist die Einreise nach Bosnien und Herzegowina für ausländische Staatsangehörige nicht mehr erlaubt. Ausnahmen gelten nur für Diplomaten und medizinisches Personal.
Seit 18. März 2020 gilt in Bosnien und Herzegowina der Ausnahmezustand. Restaurants, Bars, Kaffees, Teehäuser, Kino, Museen und vergleichbare Einrichtungen sind geschlossen.
In der Föderation Bosnien und Herzegowina gilt bis auf weiteres eine generelle Ausgangssperre zwischen 18 Uhr und 5 Uhr morgens. Für Personen unter 18 und Personen über 65 Jahren gilt eine ganztägige Ausgangssperre.
In der Republika Srpska gilt eine generelle Ausgangssperre von 20 Uhr bis 5 Uhr morgens sowie eine ganztätige Ausgangssperre für Personen über 65 Jahre. Geschäfte, die nur Lebensmittel für den direkten Verkauf anbieten und keine Möglichkeit der Menschenansammlung bieten, sind derzeit noch nicht von diesen Maßnahmen betroffen.
Derzeit gibt es noch keine gesicherten Informationen zum Stand der Vorbereitung des bosnisch-herzegowinischen Gesundheitssystems im Hinblick auf die Covid-19 Epidemie. Das Gesundheitssystem dürfte aber auf eine sprunghaft erhöhte Belastung nicht eingerichtet sein. Besonders anfällige Personen, und jene, die auf eine lückenlose medizinische Versorgung angewiesen sind, sollten überprüfen, ob eine Ausreise möglich ist.
Allen eintreffenden Reisenden, die nicht die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit besitzen, wird seit 17. März 2020 die Einreise verweigert. Es gibt noch keine gesicherten Informationen, ob Deutschen mit dauerhaftem Aufenthalt in Bosnien und Herzegowina die Einreise ermöglicht wird. Vereinzelt wurde bereits EU-Staatsangehörigen die Einreise trotz Daueraufenthalt in Bosnien und Herzegowina verweigert. Reisende mit bosnisch-herzegowinischer Staatsangehörigkeit dürfen zwar noch einreisen, sind aber aufgefordert, eine 14-tägige Selbst-Quarantäne ab Einreise einzuhalten. Diese kann grundsätzlich in einer privaten Unterkunft oder in einem Hotel erfolgen. Verstöße gegen diese Quarantänevorschrift können strafrechtliche Konsequenzen haben."

Quellewww.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/bosnienundherzegowina-node/bosnienundherzegowinasicherheit/207694

Meldung des Auswärtigen Amtes (Stand: 19.03.2020, 12:47 Uhr)

Das Auswärtige Amt warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland.

"Seit 18.März 2020 gilt in Bosnien und Herzegowina der Ausnahmezustand. Restaurants, Bars, Kaffees, Teehäuser, Kino, Museen und vergleichbare Einrichtungen sind geschlossen.

Eine allgemeine Ausgangssperre ist noch nicht erhoben. Geschäfte, die nur Lebensmittel für den direkten Verkauf anbieten und keine Möglichkeit der Menschenansammlung bieten, sind derzeit noch nicht von diesen Maßnahmen betroffen.

Derzeit gibt es noch keine gesicherten Informationen zum Stand der Vorbereitung des bosnisch-herzegowinischen Gesundheitssystems im Hinblick auf die Covid-19 Epidemie. Das Gesundheitssystem dürfte aber auf eine sprunghaft erhöhte Belastung nicht eingerichtet sein. Besonders anfällige Personen, und jene, die auf eine lückenlose medizinische Versorgung angewiesen sind, sollten überprüfen, ob eine Ausreise möglich ist.

Allen eintreffenden Reisenden, die nicht die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit besitzen, wird seit 17. März 2020 die Einreise verweigert. Es gibt noch keine gesicherten Informationen, ob Deutschen mit dauerhaftem Aufenthalt in Bosnien und Herzegowina die Einreise ermöglicht wird. Vereinzelt wurde bereits EU-Staatsangehörigen die Einreise trotz Daueraufenthalt in Bosnien und Herzegowina verweigert. Reisende mit bosnisch-herzegowinischer Staatsangehörigkeit dürfen zwar noch einreisen, sind aber aufgefordert, eine 14-tägige Selbst-Quarantäne ab Einreise einzuhalten. Diese kann grundsätzlich privat, zuhause oder in einem Hotel erfolgen. Verstöße gegen diese Quarantänevorschrift können strafrechtliche Konsequenzen haben."

Quellewww.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/bosnienundherzegowina-node/bosnienundherzegowinasicherheit/207694

Meldung des Auswärtigen Amtes (Stand: 14.03.2020, 23:01 Uhr)

"Ab 15.03.2020 dürfen EU-Bürger nur noch mit Reisepässen, nicht mehr mit Personalausweisen einreisen.
Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt vielerorts zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen, in Einzelfällen auch Einreisesperren.
Auch das Gesundheitsministerium der Föderation Bosnien und Herzegowinas hat zusätzliche Maßnahmen beschlossen. Einreisende u.a. aus Deutschland unabhängig von der Staatsangehörigkeit werden unter 14-tägige häusliche Isolation bzw. Quarantäne gestellt. Diese Anordnung bezieht sich auf alle Einreisenden (Touristen, Besuchsreisen, offizielle Delegationen). Reisende, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verfügung bereits in Bosnien und Herzegowina befinden, müssen bis zu ihrer geplanten Abreise in Quarantäne (im Hotel oder in der sonstigen Unterkunft) verbleiben. Bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Maßnahmen muss mit strafrechtlichen Folgen gerechnet werden."

Quelle: www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/bosnienundherzegowina-node/bosnienundherzegowinasicherheit/207694

Anbei noch ein Gebet zur Hl. Corona - beten wir zu Ihr, dass Sie die Verbreitung des Virus beendet:

Allmächtiger Gott, der du die Sünden deines Volkes
vergibst und alle seine Gebrechen heilest; der
du dich nennst: der Herr, unser Arzt, und deinen
geliebten Sohn gesandt hast, dass er unsere Krankheiten
trage; blicke herab auf uns, die wir demütig
vor dir stehen.
Wir bitten dich in dieser Zeit der Epidemie und
Not, gedenke deiner Liebe und Güte, die du je und
je deinem Volk in Zeiten der Trübsal gezeigt hast.
Wie du die Versöhnung Aarons gnädig angesehen
und der ausgebrochenen Plage Einhalt geboten
hast, wie du Davids Opfer angenommen und dem
Engel, dem Verderber, befohlen hast, seine Hand
abzulassen, so nimm auch jetzt unser Gebet und
Opfer an und erhöre uns nach deiner Barmherzigkeit.
Wende diese Krankheit von uns ab; lass die, die
davon befallen sind, wieder genesen; beschütze die,
welche durch deine Güte bisher bewahrt geblieben
sind, und lass die Plage nicht weiter um sich greifen.
Hl. Maria, Heil der Kranken – bitte für uns!
Hl. Corona – bitte für uns!
Hl. Sebastian – bitte für uns!
Hl. Rochus – bitte für uns!

Meldung des Auswärtigen Amtes (Stand: 11.03.2020)

Das Auswärtige Amt gab am 11.03.2020 folgenden Reisehinweis für die Föderation Bosnien und Herzegowina bekannt: 

"Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt vielerorts zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen, in Einzelfällen auch Einreisesperren.
Auch das Gesundheitsministerium der Föderation Bosnien und Herzegowinas hat zusätzliche Maßnahmen beschlossen. Einreisende u.a. aus Deutschland unabhängig von der Staatsangehörigkeit werden unter 14-tägige häusliche Isolation bzw. Quarantäne gestellt. Diese Anordnung bezieht sich auf alle Einreisenden (Touristen, Besuchsreisen, offizielle Delegationen). Reisende, die sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verfügung bereits in Bosnien und Herzegowina befinden, müssen bis zu ihrer geplanten Abreise in Quarantäne (im Hotel oder in der sonstigen Unterkunft) verbleiben. Bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Maßnahmen muss mit strafrechtlichen Folgen gerechnet werden." 

Quelle: www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/bosnienundherzegowina-node/bosnienundherzegowinasicherheit/207694

Reisesituation für Kroatien

Meldung des Auswärtigen Amtes (Stand: 14.06.2021)

"Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Gespanschaften Međimurje und Varaždin wird gewarnt.

Kroatien ist von COVID-19 weiterhin betroffen, regional jedoch sehr unterschiedlich. In den Regionen Međimurje und Varaždin überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 50 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb die Gespanschaften Međimurje und Varaždin als Risikogebiete eingestuft sind.

Die Einreise nach Kroatien ist für alle Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten mit Einschränkungen gestattet. Bei der Einreise werden die Kontaktdaten der Reisenden für die Dauer des Aufenthalts in Kroatien registriert. Zur Vermeidung langer Wartezeiten bei einem Grenzübertritt empfiehlt das kroatische Innenministerium, die Kontakt- und Aufenthaltsdaten vorab online zu hinterlegen.

Der Transit durch Kroatien ist erlaubt, sofern die Durchreise durch die sich anschließenden Transitländer und die Einreise in den Zielstaat gesichert sind. Sofern der Transit binnen 12 Stunden stattfindet, löst er keine Test- und Quarantäneauflagen aus. Einige Staaten haben Kroatien als Risikogebiet eingestuft, so dass ein Transit z.B. durch Österreich nur ohne Zwischenstopp gestattet ist."

Meldung des Auswärtigen Amtes (Stand: 18.05.2021)

"Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kroatien wird aufgrund hoher Infektionszahlen gewarnt.
Kroatien ist von COVID-19 sehr stark betroffen. Landesweit überschreitet die Zahl der Neuinfektionen 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Kroatien als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist.

Die Einreise nach Kroatien ist für alle Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten mit Einschränkungen gestattet. Bei der Einreise werden die Kontaktdaten der Reisenden für die Dauer des Aufenthalts in Kroatien registriert. Zur Vermeidung langer Wartezeiten bei einem Grenzübertritt empfiehlt das kroatische Innenministerium, die Kontakt- und Aufenthaltsdaten vorab online zu hinterlegen.

Der Transit durch Kroatien ist erlaubt, sofern die Durchreise durch die sich anschließenden Transitländer und die Einreise in den Zielstaat gesichert sind. Bei Einreise aus Staaten außerhalb der EU oder der Schengen-assoziierten muss der Transit innerhalb von 12 Stunden abgeschlossen sein. Einige Staaten haben Kroatien als Risikogebiet eingestuft, so dass ein Transit z.B. durch Österreich nur ohne Zwischenstopp gestattet ist."

Meldung des Auswärtigen Amtes (Stand: 02.06.2020)

"Kroatien hat die am 19. März 2020 verfügte Grenzschließung unter anderem für deutsche Staatsangehörige wieder aufgehoben. Bei der Einreise werden die Kontaktdaten der Reisenden für die Dauer ihres Aufenthalts in Kroatien registriert. Zur Vermeidung langer Wartezeiten beim Grenzübertritt empfiehlt das kroatische Innenministerium Reisenden, ihre Kontakt- und Aufenthaltsdaten vorab online auf der Website des kroatischen Tourismusministeriumsexternal zu hinterlegen."

Meldung des Auswärtigen Amtes (Stand: 20.03.2020, 12:12 Uhr)

"Am 19.03.2020 hat Kroatien eine generelle Einreisesperre verhängt. Hiervon ausgenommen sind kroatische Staatsangehörige, die nach Kroatien zurückkehren, sowie Angehörige bestimmter Berufsgruppen. Sofern eine Einreise nach Kroatien gestattet ist und aus einem COVID-19-Risokogebiet stattfindet, unterliegen Reisende einer 14-tägigen häuslichen Quarantänepflicht.

In Kroatien befindlichen Staatsangehörigen eines EU-Mitgliedstaates, eines Staates des Schengen-Raums, Staatsangehörigen des Vereinigten Königreichs sowie Personen, die in den vorgenannten Staaten ihren Wohnsitz haben, wird die Rückreise in ihren Wohnsitzstaat gestattet."

Quellewww.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/kroatien-node/kroatiensicherheit/210072

Meldung des Auswärtigen Amtes (Stand: 13.03.2020)

"Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 hat Kroatien zur Verhängung von Quarantänemaßnahmen und Einreisesperren veranlasst.
Ausländer, die aus Hochinfektionsgebieten einreisen, darunter der Landkreise Heinsberg in Nordrhein-Westfalen, unterliegen einer 14-tägigen Krankenhausquarantäne. Reisende aus dem Rest Deutschlands müssen sich nach Eintreffen in Kroatien in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben.
Ausländischen Reisenden, denen keine häusliche Quarantänemöglichkeit zur Verfügung steht, wird die Einreise nach Kroatien verweigert."

Quellewww.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/kroatien-node/kroatiensicherheit/210072

Reisesituation für Slowenien

Meldung des Auswärtigen Amtes (Stand: 06.10.2021)

"Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Slowenien wird derzeit gewarnt.

Slowenien ist von COVID-19 stark betroffen und als Hochrisikogebiet eingestuft.

Die quarantänefreie Einreise nach Slowenien ist nur gegen Vorlage eines negativen, höchstens 72 Stunden alten PCR-Tests oder eines höchstens 48 Stunden alten Antigentests, eines Genesenennachweises, eines Impfnachweises, eines Genesenen-Impfnachweises, eines Digitalen COVID-Zertifikats der EU in digitaler oder Papierform mit QR-Code oder eines digitalen COVID-Zertifikats eines Drittstaats in digitaler oder Papierform auf Englisch möglich. Ausgenommen von der Nachweis- und Quarantänepflicht sind lediglich Personal im internationalen Güter- und Personenverkehr, Eigentümer von forst- und landwirtschaftlichen Grundstücken im Grenzgebiet für die Zeit deren Bestellung (bis zehn Stunden), Berufstätige, deren Arbeitsstätte bis zehn Kilometer jenseits der Grenze liegt, Kinder unter 15 Jahren bei gemeinsamer Einreise mit engen Familienangehörigen oder mit Erziehern, Lehrern oder Betreuern bei organisierten Gruppenreisen, Personen, die Kinder unter 15 Jahren zu ihrer Ausbildungsstätte befördern sowie Personen, die wegen einer dringenden medizinischen Untersuchung oder Behandlung die Grenze überqueren.

Seit 15. September 2021 ist das Betreten bzw. die Nutzung von allen Geschäften, öffentlichen Einrichtungen, Banken, Tankstellen, Gastronomiebetrieben, Hotels, Flughäfen, Bahnhöfen, Bussen, Taxis etc. nur noch mit einem„3 G-Nachweis“ gestattet. Davon ausgenommen sind lediglich Lebensmittelgeschäfte sowie Apotheken und Drogerien. Es bestehen Kontaktbeschränkungen. Zusammenkünfte mit höchstens 50 Personen sind erlaubt."

Quelle: www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/slowenien-node/sloweniensicherheit/210644 (Stand: 06.10.2021)
www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/slowenien-node/sloweniensicherheit/210644

Meldung des Auswärtigen Amtes (Stand: 28.06.2021)

"Deutschland wird mit Ausnahme der Bundesländer Baden-Württemberg und Saarland von Slowenien nicht mehr als Risikogebiet geführt. Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und die sich mindestens fünf Tage vor ihrer Einreise nach Slowenien nicht in Baden-Württemberg, im Saarland oder in einem sonstigen Risikogebiet aufgehalten haben, unterliegen bei der Einreise daher keinen coronabedingten Beschränkungen mehr, insbesondere keiner Pflicht zur Vorlage eines Negativtests und auch keiner Quarantänepflicht.

Die Durchreise durch Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige unabhängig vom Land des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Voraufenthalts stets möglich, solange die Durchreise innerhalb von 12 Stunden nach Einreise erfolgt. Kurze Zwischenstopps (z.B. zum Tanken) sind nicht ausdrücklich verboten. Als weitere Voraussetzung muss dem Durchreisenden der Grenzübertritt in das Nachbarland erlaubt sein.

Es besteht eine umfassende Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, auch im Freien. Es gilt die Aufforderung, mindestens 1,5 Meter Abstand zu halten."

Quelle: www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/slowenien-node/sloweniensicherheit/210644 (Stand: 28.06.2021)
www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/slowenien-node/sloweniensicherheit/210644

Meldung des Auswärtigen Amtes (Stand: 21.06.2021)

"Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Slowenien mit Ausnahme der  Regionen Goriška, Jugovzhodna Slovenija, Pomurska, Koroška, Savinjska sowie Zavavska wird derzeit gewarnt. Slowenien ist von COVID-19 weiterhin betroffen, jedoch regional sehr unterschiedlich. Slowenien ist mit Ausnahme der Regionen Goriška, Jugovzhodna Slovenija, Pomurska, Koroška, Savinjska sowie Zavavska als Risikogebiet eingestuft.

Deutschland wird von Slowenien nicht mehr als Risikogebiet geführt. Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und die sich mindestens 5 Tage vor ihrer Einreise nach Slowenien nicht in einem Risikogebiet aufgehalten haben, unterliegen bei der Einreise daher keinen coronabedingten Beschränkungen mehr, insbesondere keiner Pflicht zur Vorlage eines Negativtests und auch keiner Quarantänepflicht.

Die Durchreise durch Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige unabhängig vom Land des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Voraufenthalts stets möglich, solange die Durchreise innerhalb von 12 Stunden nach Einreise erfolgt. Kurze Zwischenstopps (z.B. zum Tanken) sind nicht ausdrücklich verboten. Als weitere Voraussetzung muss dem Durchreisenden der Grenzübertritt in das Nachbarland erlaubt sein.

Es besteht eine umfassende Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, auch im Freien. Es gilt die Aufforderung, mindestens 1,5 Meter Abstand zu halten."

Quelle: www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/slowenien-node/sloweniensicherheit/210644 (Stand: 21.06.2021)
www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/slowenien-node/sloweniensicherheit/210644

Meldung des Auswärtigen Amtes (Stand: 13.06.2021)

"Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Slowenien wird derzeit gewarnt. Slowenien war von COVID-19 stark betroffen, jedoch ist die Zahl der Neuinfektionen gesunken. Slowenien ist als Risikogebiet eingestuft.

Seit dem 12. Juni 2021 wird Deutschland von Slowenien nicht mehr als Risikogebiet geführt. Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und die sich mindestens 5 Tage vor ihrer Einreise nach Slowenien nicht in einem Risikogebiet aufgehalten haben, unterliegen bei der Einreise daher keinen coronabedingten Beschränkungen mehr, insbesondere keiner Pflicht zur Vorlage eines Negativtests und auch keiner Quarantänepflicht.

Die Durchreise durch Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige unabhängig vom Land des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Voraufenthalts stets möglich, solange die Durchreise innerhalb von 12 Stunden nach Einreise erfolgt. Kurze Zwischenstopps (z.B. zum Tanken) sind nicht ausdrücklich verboten. Als weitere Voraussetzung muss dem Durchreisenden der Grenzübertritt in das Nachbarland erlaubt sein.

Es besteht eine umfassende Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, auch im Freien. Es gilt die Aufforderung, mindestens 1,5 Meter Abstand zu halten."

Quelle: www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/slowenien-node/sloweniensicherheit/210644 (Stand: 13.06.2021)
www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/slowenien-node/sloweniensicherheit/210644

Meldung des Auswärtigen Amtes (Stand: 18.05.2021)

"Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Slowenien wird aufgrund hoher Infektionszahlen derzeit gewarnt.
Landesweit beträgt die Inzidenz derzeit mehr als 200 Fälle pro 100.000 Einwohner auf sieben Tage, weshalb Slowenien als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) eingestuft ist.

Deutschland wird von Slowenien als Risikogebiet geführt („red list“). Reisende aus Deutschland unterliegen bei Einreise nach Slowenien einer 10-tägigen Quarantänepflicht. Die Quarantäne kann frühestens 5 Tage nach ihrer Anordnung durch eine PCR-Freitestung verkürzt werden.
Von der Quarantänepflicht sind u.a. Reisende befreit, die beim Grenzübertritt einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, vorlegen können.
Von der Quarantänepflicht befreit sind darüber hinaus bei Vorlage entsprechender Nachweise Personen, die gegen COVID-19 geimpft sind oder die sich in der Vergangenheit mit dem Virus SARS-CoV-2 infiziert haben.

Die Durchreise durch Slowenien ist für deutsche Staatsangehörige unabhängig vom Land des Wohnsitzes oder Voraufenthalt stets möglich, solange die Durchreise innerhalb von 12 Stunden nach Einreise erfolgt. Kurze Zwischenstopps (z.B. zum Tanken) sind nicht ausdrücklich verboten."

Quelle: www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/slowenien-node/sloweniensicherheit/210644 (Stand: 18.05.2021)
www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/slowenien-node/sloweniensicherheit/210644

Meldung des Auswärtigen Amtes (Stand: 27.05.2020)

"Die im Zuge der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 getroffenen Beschränkungen werden in Slowenien schrittweise zurückgeführt.

Einreisende nach Slowenien unterliegen grundsätzlich einer 14-tägigen Quarantänepflicht. Für Einreisende, die die Staatsangehörige eines EU- oder eines Schengenstaates haben, und die in einem dieser Staaten wohnhaft sind, bestehen jedoch zahlreiche Ausnahmen von der Quarantänepflicht, so z.B. im Falle lediglich einer Durchreise oder bei touristischen Reisen. Detaillierte Informationen zu den Ausnahmeregelungen finden Sie auf der Website der deutschen Botschaft Laibach in Ljubljana.

Die Bewegungs- und Versammlungsfreiheit im öffentlichen Raum bleibt teilweise eingeschränkt. Der grenzüberschreitende öffentliche Personennah- und Fernverkehr ist weiterhin unterbrochen. Die internationalen Flughäfen in Slowenien sind wieder geöffnet. Größere Hotels bleiben bis auf weiteres geschlossen."

Quellewww.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/slowenien-node/sloweniensicherheit/210644

Meldung des Auswärtigen Amtes (Stand: 18.05.2020)

"Die im Zuge der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 getroffenen Beschränkungen werden in Slowenien schrittweise zurückgeführt.

Die Beschränkungen bei der Einreise nach Slowenien bleiben zunächst noch bestehen.

Die Bewegungs- und Versammlungsfreiheit im öffentlichen Raum bleibt teilweise eingeschränkt. Der grenzüberschreitende öffentliche Personennah- und Fernverkehr ist weiterhin unterbrochen. Die internationalen Flughäfen in Slowenien sind wieder geöffnet. Größere Hotels bleiben bis auf weiteres geschlossen."

Quellewww.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/slowenien-node/sloweniensicherheit/210644

Meldung des Auswärtigen Amtes (Stand: 15.05.2020)

"Die im Zuge der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 getroffenen Beschränkungen werden in Slowenien schrittweise zurückgeführt.

Personen, die ihren Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat haben und keine Symptome einer Coronavirus-Erkrankung (COVID-19) zeigen, unterliegen bei Einreise nach oder Durchreise durch Slowenien keiner Quarantänepflicht mehr. Die Bewegungs- und Versammlungsfreiheit im öffentlichen Raumbleibt teilweise eingeschränkt. Der grenzüberschreitende öffentliche Personennah- und Fernverkehr ist weiterhin unterbrochen. Die internationalen Flughäfen in Slowenien sind wieder geöffnet. Größere Hotels bleiben bis auf weiteres geschlossen."

Quellewww.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/slowenien-node/sloweniensicherheit/210644

Meldung des Auswärtigen Amtes (Stand: 13.05.2020)

"Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in Slowenien zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Einreisesperren.

Personen, die nach Slowenien einreisen, unterliegen einer bis zu 14-tägigen Quarantänepflicht. Die Bewegungs- und Versammlungsfreiheit im öffentlichen Raum ist teilweise eingeschränkt. Der grenzüberschreitende öffentliche Personennah- und Fernverkehr ist eingestellt. Die internationalen Flughäfen in Slowenien sind wieder geöffnet, jedoch ist unklar, wann die Fluggesellschaften den Flugbetrieb von und nach Slowenien wieder aufnehmen. Eine Rückkehr von Slowenien nach Deutschland ist derzeit nur auf dem Landweg möglich. Hotels und andere Unterkünfte sind geschlossen."

Meldung des Auswärtigen Amtes (Stand: 06.04.2020)

"Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in Slowenien zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Einreisesperren.

Personen, die nach Slowenien einreisen, unterliegen einer 14-tägigen Quarantänepflicht. Die Bewegungs- und Versammlungsfreiheit im öffentlichen Raum ist weitreichend eingeschränkt. Der öffentliche Personennah- und Fernverkehr ist – auch grenzüberschreitend – eingestellt; gleiches gilt für den Passagierflugverkehr. Eine Rückkehr von Slowenien nach Deutschland ist nur noch auf dem Landweg möglich. Hotels und andere Unterkünfte sind geschlossen."

Meldung des Auswärtigen Amtes (Stand: 25.03.2020, 9:50 Uhr)

"Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in Slowenien zu verstärkten Einreisekontrollen und Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen zur Identifizierung erkrankter Reisender, siehe auch fortlaufend aktualisierte Informationen zu COVID-19/Coronavirus.

Die Bewegungs- und Versammlungsfreiheit im öffentlichen Raum ist weitreichend eingeschränkt. Der öffentliche Personennah- und Fernverkehr ist – auch grenzüberschreitend – eingestellt; gleiches gilt für den Passagierflugverkehr. Eine Rückkehr von Slowenien nach Deutschland ist nur noch auf dem Landweg möglich. Hotels und andere Unterkünfte sind geschlossen."

Quellewww.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/slowenien-node/sloweniensicherheit/210644

Meldung des Auswärtigen Amtes (Stand: 17.03.2020, 16:42 Uhr)

"Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in Slowenien zu verstärkten Einreisekontrollen und Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen zur Identifizierung erkrankter Reisender.

Eine Einreise von Italien nach Slowenien ist nur noch über die Grenzübergangsstellen Rateče, Robič, Vrtojba, Škofije, Fernetiči und Krvavi Potok möglich. Deutsche ohne Wohnsitz in Slowenien müssen an der Grenze ein SARS-CoV-2-Negativzertifikat (COVID-19) in slowenischer, italienischer oder englischer Sprache vorweisen, das nicht älter als drei Tage sein darf. Kann das Zertifikat nicht vorgelegt werden, ist ein Grenzübertritt ggf. gleichwohl möglich, wenn die Körpertemperatur unter 37,5 °C liegt und es keine Anzeichen einer Atemwegsinfektion gibt.

Busse dürfen die Landgrenze von Italien nach Slowenien (= Einreise nach Slowenien) nicht mehr überschreiten. Der Zugverkehr zwischen Italien und Slowenien ist unterbrochen. Der öffentliche Personennah- und Fernverkehr ist in ganz Slowenien eingestellt worden. Taxis fahren derzeit noch.

Einschränkungen beim Überschreiten der Landgrenze von Kroatienund Ungarn nach Slowenien (Einreise nach Slowenien) bestehen derzeit nicht. Ein Grenzübertritt von Slowenien nach Österreich ist nur noch über folgende Grenzübergangsstellen möglich:

Bonisdorf – Kuzma

Langegg – Jurij

Mureck – Trate

Radlpaß – Radelj

Sicheldorf – Gederovci

Spielfeld (Autobahn) – Šentilj (avtocesta)

Spielfeld (Bahnhof) – Šentilj (železnica)

Spielfeld (Bundesstraße) – Šentilj (magistrala)

Bad Radkersburg – Gornja Radgona

Karawankentunnel (A11) – Karavanke (A2)

Loibltunnel – Ljubelj

Wurzenpass – Korensko sedloe

Grablach – Holmec

Lavamünd – Vič

Der Flugverkehr ist eingestellt. Voraussichtlich bis mindestens Ende März wird es keine Flugverbindungen von Ljubljana nach Deutschland und in die übrigen EU-Mitgliedstaaten geben. Hotels und andere Unterkünfte sind geschlossen."

Quellewww.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/slowenien-node/sloweniensicherheit/210644

Meldung des Auswärtigen Amtes (Stand: 13.03.2020)

"Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt auch in Slowenien am Flughafen Ljubljana zu verstärkten Einreisekontrollen und Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen zur Identifizierung erkrankter Reisender.
Eine Einreise von Italien nach Slowenien ist nur noch über die Grenzübergangsstellen Rateče, Robič, Vrtojba, Škofije, Fernetiči und Krvavi Potok möglich. Deutsche ohne Wohnsitz in Slowenien müssen an der Grenze ein SARS-CoV-2-Negativzertifikat (COVID-19) in slowenischer, italienischer oder englischer Sprache vorweisen, das nicht älter als drei Tage sein darf. Kann das Zertifikat nicht vorgelegt werden, ist ein Grenzübertritt ggf. gleichwohl möglich, wenn die Körpertemperatur unter 37,5 °C liegt und es keine Anzeichen einer Atemwegsinfektion gibt.
Einschränkungen beim Überschreiten der Landgrenze von Kroatien, Österreich und Ungarn nach Slowenien (Einreise nach Slowenien) bestehen derzeit nicht. Der Zugverkehr zwischen Italien und Slowenien ist unterbrochen."

Quellewww.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/slowenien-node/sloweniensicherheit/210644