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"Seid frohe Zeugen des Wortes und der Liebe Gottes und mit Hoffnung im Herzen, die alles Böse besiegt."

Monatsbotschaft vom 25. Juli 2022

Gedenken wir unserer Verstorbenen - und Erinnerung an den Ablass

Der November ist als der sogenannte Arme-Seelen-Monat bekannt. Wir hoffen ihr erlaubt uns daher, euch in diesem Monat mit Zitaten, Zeugnissen und Botschaften an das Gebet für sie zu erinnern.

Morgen begeht die Kirche das Fest Allerseelen. An diesem Tag gedenken wir auf besondere Weise der sogenannten Armen Seelen, der Verstorbenen, die noch nicht in der Anschauung Gottes, sondern im Fegefeuer, dem Ort der Reinigung sind. Sie können sich selbst nicht mehr helfen, aber wir können es - besonders indem wir Hl. Messen lesen lassen, durch Gebet, durch gute Werke und durch Ablässe. Wie dankbar werden wir einmal selbst sein, wenn jemand nach unserem Tod für uns betet. Darum: Vergessen wir die Armen Seelen nicht!

Vom 1. bis zum 8. November kann täglich einmal ein vollkommener Ablass für die Verstorbenen gewonnen werden. Neben den üblichen Voraussetzungen (Beichte, wobei eine zur Gewinnung mehrerer vollkommener Ablässe genügt; entschlossene Abkehr von jeder Sünde; Kommunionempfang und Gebet auf die Meinung des Heiligen Vaters - diese Erfordernisse können mehrere Tage vor oder nach der Verrichtung des jeweiligen Ablasswerkes erfüllt werden) sind von Nöten:

a) am Allerseelentag (einschließl. 1. November ab 12 Uhr): Besuch einer Kirche oder öffentlichen Kapelle, mit Gebet des Vaterunsers und des Glaubensbekenntnisses; oder

b) vom 1. bis zum 8. November: Friedhofsbesuch und Gebet für die Verstorbenen. Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen unerfüllt, gewinnt man einen Teilablass für die Verstorbenen. Ein solcher kann an diesen und auch an den übrigen Tagen des Jahres durch Friedhofsbesuch wiederholt gewonnen werden.

Hintergrundinformation:

1.) Ablass ist der Nachlass zeitlicher Sündenstrafen für der Schuld nach bereits vergebenen Sünden, der dem recht disponierten Gläubigen unter bestimmten, klar umschriebenen Bedingungen durch die Kirche gewährt wird, die als Dienerin der Erlösung den Schatz der Verdienste Christi und der Heiligen autoritativ austeilt und zuwendet.

2.) Der Ablass ist ein teilweiser oder vollkommener, je nachdem er von der zeitlichen Sündenstrafe teilweise oder ganz befreit.

3.) Niemand, der einen Ablass gewinnt, kann diesen anderen Lebenden zuwenden.

4.) Teil- und Vollablässe können fürbittend den Verstorbenen zugewendet werden.