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Monatsbotschaft vom 25. Juli 2022

Papst Benedikt XVI. tritt am 28. Februar zurück!

Papst Benedikt XVI. tritt zurück. Konklave zur nächsten Papstwahl noch im März. Neuer Papst zu Ostern?

Vatikanstadt (kath.net/KAP) Schock in der katholischen Welt! Papst Benedikt XVI. will am 28. Februar von seinem Amt zurücktreten. Das kündigte er am Montag vor Kardinälen in Rom an. Nähere Einzelheiten werden in Kürze im Rahmen einer Pressekonferenz des Vatikanischen Presseamtes bekanntgegeben werden. Inzwischen haben Vatikankreise und auch Sprecher von vers. Kardinälen diese Meldung gegenüber kath.net bestätigt. Georg Ratzinger hat gegenüber deutschen Medien mitgeteilt, dass er nach eigener Aussage in die Rücktrittspläne eingeweiht gewesen sei. Er habe seit Monaten von den Rücktrittsplänen des Papstes gewusst.

kath.net dokumentiert seine Ansprache an die zu einem Konsistorium in Rom versammelten Kardinäle:
Liebe Mitbrüder!
Ich habe euch zu diesem Konsistorium nicht nur wegen drei Heiligsprechungen zusammengerufen, sondern auch um euch eine Entscheidung von großer Wichtigkeit für das Leben der Kirche mitzuteilen. Nachdem ich wiederholt mein Gewissen vor Gott geprüft habe, bin ich zur Gewissheit gelangt, dass meine Kräfte infolge des vorgerückten Alters nicht mehr geeignet sind, um in angemessener Weise den Petrusdienst auszuüben.
Ich bin mir sehr bewusst, dass dieser Dienst wegen seines geistlichen Wesens nicht nur durch Taten und Worte ausgeübt werden darf, sondern nicht weniger durch Leiden und durch Gebet. Aber die Welt, die sich so schnell verändert, wird heute durch Fragen, die für das Leben des Glaubens von großer Bedeutung sind, hin- und hergeworfen. Um trotzdem das Schifflein Petri zu steuern und das Evangelium zu verkünden, ist sowohl die Kraft des Körpers als auch die Kraft des Geistes notwendig, eine Kraft, die in den vergangenen Monaten in mir derart abgenommen hat, dass ich mein Unvermögen erkennen muss, den mir anvertrauten Dienst weiter gut auszuführen.
Im Bewusstsein des Ernstes dieses Aktes erkläre ich daher mit voller Freiheit, auf das Amt des Bischofs von Rom, des Nachfolgers Petri, das mir durch die Hand der Kardinäle am 19. April 2005 anvertraut wurde, zu verzichten, so dass ab dem 28. Februar 2013, um 20.00 Uhr, der Bischofssitz von Rom, der Stuhl des heiligen Petrus, vakant sein wird und von denen, in deren Zuständigkeit es fällt, das Konklave zur Wahl des neuen Papstes zusammengerufen werden muss.
Liebe Mitbrüder, ich danke euch von ganzem Herzen für alle Liebe und Arbeit, womit ihr mit mir die Last meines Amtes getragen habt, und ich bitte euch um Verzeihung für alle meine Fehler. Nun wollen wir die Heilige Kirche der Sorge des höchsten Hirten, unseres Herrn Jesus Christus, anempfehlen. Und bitten wir seine heilige Mutter Maria, damit sie den Kardinälen bei der Wahl des neuen Papstes mit ihrer mütterlichen Güte beistehe. Was mich selbst betrifft, so möchte ich auch in Zukunft der Heiligen Kirche Gottes mit ganzem Herzen durch ein Leben im Gebet dienen.

UPDATE: Konklave zur nächsten Papstwahl noch im März
Spätestens am 20. Tag nach dem Tod oder Rücktritt eines Papstes müssen die Kardinäle zur Wahl eines Nachfolgers zusammentreten
Vatikanstadt (kath.net/KAP) Frühestens am 15. und spätestens am 20. Tag nach dem Tod eines Papstes müssen die Kardinäle zur Wahl eines Nachfolgers zusammentreten. Dieses Prozedere tritt auch mit dem Abend des 28. Februar 2013 ein, wenn der Rücktritt von Benedikt XVI. gültig wird.
Zum Konklave werden die Kardinäle vom Dekan des Kardinalskollegiums, Kardinal Angelo Sodano, einberufen. An der am Montag beginnenden Wahl dürfen jedoch nur die derzeit 118 Purpurträger teilnehmen, die das 80. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Der Begriff Konklave stammt aus dem klassischen Latein und bedeutet "verschlossener Raum". Denn während des Wahlvorgangs sind die Kardinäle von der Außenwelt abgeschlossen.
Wahlort und Stätte der Beratungen ist die Sixtinische Kapelle. Jeder Kontakt nach außen, die Benutzung von Aufnahme- und Übermittlungsgeräten oder von Zeitungen, Radios und Fernsehen, ist den Papstwählern untersagt. Die Kardinäle wohnen im neuen Gästehaus Santa Marta auf dem Gelände des Vatikanstaates. Zugelassen sind auch einige Helfer, darunter Ärzte, die, wie zuvor die Kardinäle, absolute Geheimhaltung schwören müssen.
Zum Papst gewählt ist, wer zwei Drittel der Wählerstimmen auf sich vereinigt. Frühere Wahlmodi, etwa per Akklamation oder durch die Bestimmung von Wahlmännern, hat Johannes Paul II. (1978-2005) in seiner Papstwahlverordnung von 1996 abgeschafft. Die Wahl erfolgt per Stimmzettel, die anschließend bis zu zwei Mal täglich samt Unterlagen verbrannt werden. Traditionell wird dabei "schwarzer oder weißer Rauch" als Signal für die Öffentlichkeit erzeugt.
Bleibt die Wahl nach drei Tagen ohne Ergebnis - vorgesehen sind, außer am Eröffnungstag, je zwei Wahlgänge vormittags und nachmittags -, wird eine eintägige Gebets- und Denkpause eingelegt. Es folgen drei weitere Abschnitte von jeweils sieben Urnengängen. Erst wenn auch diese erfolglos waren, können sich die Wähler auf einen Modus mit absoluter Mehrheit einigen.
Nach erfolgter Wahl fragt der Kardinaldekan den Gewählten, ob er die Wahl annimmt und welchen Namen er sich gibt. Darüber fertigt der Päpstliche Zeremoniar eine Urkunde aus. Danach teilt der Kardinal-Protodiakon den auf dem Petersplatz wartenden Menschen mit den Worten "Habemus Papam" (Wir haben einen Papst) die Wahl sowie den Namen des neuen Papstes mit. Dieser spendet dann seinen ersten Segen "urbi et orbi".

Quellennachweis: kath.net