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Offizielle Aussagen des Vatikan

Der Vatikan hat mehrmals offizielle Stellungnahmen zu Medjugorje abgegeben.

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Glaubenskongregation (Mai 1998)

Die Glaubenskongregation sandte Mgr. Gilbert Aubry, Bischof der Insel Réunion, einen Brief, in dem sie sich klar über Medjugorje äußert. Den Brief erhielt er am 24. Juni, und am 25. Juni sandte er ihn an alle Priester und Glaubensgemeinschaften seines Bistums (Rundbrief Nr. C003), um sie mit der neuesten Stellung Roms bekanntzumachen und, falls nötig, die Gläubigen über diesen Vorfall zu informieren

Exzellenz,
in ihrem Brief vom 1. Januar 1998 stellten Sie dem Dikasterium verschiedene Fragen, die die Stellung des Heiligen Stuhls und des Bischofs von Mostar, hinsichtlich der sog. "Erscheinungen" von Medjugorje, wie auch die privaten Pilgerfahrten und die pastorale Fürsorge der Gläubigen, die sich nach Medjugorje begeben, betreffen.
In dieser Hinsicht - unter Berücksichtigung der Tatsache, dass ich es nicht für möglich halte, auf jede ihrer Fragen zu antworten - möchte ich vor allem betonen, dass der Heilige Stuhl nicht die Gewohnheit hat, auf der ersten Instanz, eine eigene Stellung zu den angeblichen übernatürlichen Erscheinungen einzunehmen. Deshalb hält sich das Dikasterium hinsichtlich der Glaubwürdigkeit der bewussten "Erscheinungen" einfach an das, was die Bischöfe von Ex-Jugoslawien in Zadar am 10. April 1991, erklärten: "...Aufgrund der bisherigen Untersuchungen kann man noch nicht bestätigen, dass es sich hier um übernatürliche Erscheinungen, Offenbarungen handelt." Nach der Aufteilung Jugoslawiens in verschiedene unabhängige Staaten, fiele es nun auf die Mitglieder der Bischofskonferenz von Bosnien und Herzegowina, eventuell die Untersuchung dieser Angelegenheit erneut aufzunehmen, und gegebenenfalls, neue Erklärungen zu geben.
Was die Äußerung Seiner Exzellenz Mgr. Peric, in einem Brief an den Generalsekretär der "Christlichen Familie" betrifft, in der es heißt: "Meine Überzeugung und meine Stellung ist nicht nur "Non constat der supernaturalitate", sondern ebenfalls auch "constat de non supernaturalitate". Die Erscheinungen und Offenbarungen von Medjugorje", sollte man als eine persönliche Überzeugung des Bischofs von Mostar betrachten, der als Ortsbischof, immer das Recht hat, das auszudrücken, was seine eigene Meinung ist und bleibt.
Um schließlich auf die Pilgerfahrten nach Medjugorje zu sprechen zu kommen, die privater Natur sind, bleibt das Kongregat bei seiner Meinung, dass sie erlaubt sind, solange sie nicht als eine Anerkennung der gegenwärtigen Ereignisse betrachtet werden, die die Kirche noch prüfen muss.
In der Hoffnung, Ihnen eine zufriedenstellende Antwort zumindest auf die wichtigsten Fragen, die Sie dem Dikasterium gestellt haben, gegeben zu haben, verbleibe ich hochachtungsvoll
Mgr. Tarcisio Bertone
(Sekretär der "Kongregation", geleitet von Kardinal Ratzinger)

VATIKAN, PALAST DES HL. OFFIZIUS
Pr. Nr. 154/81-06419 (Abschrift des Originals)
26. Mai 1998
Ihre Exzellenz Mgr. Gilbert Aubry,
Bischof von Saint-Denis auf der Insel Réunion

Direktor des Pressebüros des heiligen Stuhls (Juni 1996)

"Es gibt keine neuen Fakten in dieser Hinsicht.
Wie schon bei früheren Gelegenheiten festgestellt wurde, gilt in diesen Angelegenheiten unmittelbarer Respekt der Kompetenz des örtlichen Episkopates.
In dieser Hinsicht haben die Bischöfe von Ex-Jugoslawien am 10. April 1991, erklärt: Auf der Basis der Untersuchungen kann bis jetzt nicht bestätigt werden, dass es sich hier um übernatürliche Erscheinungen und Offenbarungen handelt.
Aus welchen Motiven auch immer, die zahlreichen Versammlungen der Gläubigen aus den verschiedenen Teilen der Welt in Medjugorje zustande kommen, aus religiösen oder verschiedenen anderen Motiven, beide erfordern die Aufmerksamkeit und zuerst die pastorale Sorge des Diözesanbischofs und mit ihm auch der anderen Bischöfe, damit in Medjugorje und in allem was damit zusammenhängt, eine gesunde Verehrung der Seligen Jungfrau Maria gewährleistet wird, in Übereinstimmung mit der Lehre der Kirche.
Man muss nach wie vor und wiederholt betonen, dass es unbedingt notwendig ist, die Untersuchungen und Reflexionen, neben dem Gebet fortzuführen, angesichts irgend welcher vermuteter übernatürlicher Phänomene, solange es keine endgültige Verlautbarung gibt."
(Bollettino Nr.233 vom 19.Juni 1996)

Sprecher des heiligen Stuhls (Juni 1996)

Seit Anfang Juni 1996, wurde über viele öffentliche Medien die Nachricht verbreitet, dass der Vatikan Pilgerfahrten nach Medjugorje verboten habe. Joaquin Navarro-Valls, der Sprecher des Heiligen Stuhls, widersprach dem jedoch sofort. Um jede Unklarheit über die Haltung des Vatikans bezüglich Medjugorje zu beseitigen, stellte der Sprecher die Position des Vatikans nochmals klar; wir geben diese Stellungnahme ganz wieder:

Der Sprecher des Vatikans sagte, dass der Vatikan Katholiken niemals verboten habe, nach Medjugorje zu pilgern, jedoch habe er den Bischöfen untersagt, dass ihre Pfarreien und Diözesen offizielle Pilgerfahrten an den Ort der angeblichen Erscheinungen organisieren.
Joaquin Navarro-Valls, der Sprecher des Vatikans, erklärte am 21. August 1996, gegenüber dem Katholischen Nachrichtendienst: "Man kann Personen nicht verbieten dorthin zu gehen, solange hier keine Irrtümer festgestellt wurden. Da dies nicht der Fall ist, kann jeder gehen wie er will."
Weiter sagte der Sprecher, wohin auch immer gläubige Katholiken reisen, haben sie ein Recht auf seelsorgliche Betreuung; so verbietet die Kirche den Priestern nicht, die von Laien organisierten Fahrten nach Medjugorje in Bosnien-Herzegowina zu begleiten, so wie die Kirche es Priestern auch nicht verbieten würde, katholische Reisegruppen nach Süd-Afrika zu begleiten.
Navarro-Valls betonte, dass sich an der Position des Vatikans bezüglich Medjugorje "nichts geändert" habe.
Nachdem Erzbischof Bertone die 1991 gemachte Erklärung zitiert hatte, schrieb er: "Aufgrund des Gesagten ist es folgerichtig, dass weder Pfarreien noch Diözesen offizielle Pilgerfahrten nach Medjugorje organisieren sollen, da dies in Widerspruch zu der oben angeführten Erklärung der Bischöfe von Ex-Jugoslawien stünde."
Navarro-Valls sagte: "Wenn man liest, was Erzbischof Bertone geschrieben hat, könnte man der Meinung sein, dass von nun an alles verboten ist und es keine Möglichkeit für Katholiken gäbe, nach Medjugorje zu fahren."
Tatsache ist jedoch, wie der Sprecher gegenüber dem Katholischen Nachrichtendienst erklärte, dass "sich nichts geändert hat und nichts Neues gesagt wurde".
"Das Problem ist, wenn man Pilgerfahrten planmäßig organisiert, sie mit dem Bischof und der Kirche organisiert, dann erhalten die Ereignisse von Medjugorje kanonische Sanktionen", die aber derzeit immer noch von der Kirche untersucht und geprüft werden.
Ferner sagte der Sprecher: "Es ist eine andere Situation, wenn eine Pilgergruppe einen Priester mitbringt damit sie das Bußsakrament empfangen können".
Navarro-Valls führte weiter aus, er habe eine Stellung abgegeben da er "befürchtete, dass die Erklärung des Erzbischofs Bertone zu eingeschränkt interpretiert werden könnte." Hat die Kirche oder der Vatikan zu Pilgerfahrten von Katholiken nach Medjugorje Nein gesagt?" Die Antwort ist: "Nein!"

Glaubenskongregation (März 1996)

Der Bischof von Langres in Frankreich, Mgr. Léon Taverdet, wandte sich am 14. Februar 1996, an den Apostolischen Stuhl mit der Frage, welches die Stellung der Kirche in Bezug auf die Erscheinungen in Medjugorje sei, und ob es erlaubt sei, dorthin zu pilgern.

Exzellenz,
im Brief vom 14. Februar 1996, fragten Sie nach der gegenwärtigen Stellung der Kirche in Bezug auf die sogenannten "Erscheinungen in Medjugorje", und ob es den katholischen Gläubigen erlaubt sei, dorthin zu pilgern.
In dieser Angelegenheit ist es mir eine Ehre, Ihnen mitteilen zu können, dass die Bischöfe des ehemaligen Jugoslawiens in Bezug auf die Glaubwürdigkeit der betreffenden Erscheinungen in ihrer Erklärung vom 10. April 1991, in Zadar festlegten:
"...Aufgrund der bisherigen Untersuchungen kann noch nicht bestätigt werden, dass es sich hier um übernatürliche Erscheinungen und Offenbarungen handelt.
Doch das zahlreiche Versammeln von Gläubigen aus aller Welt, die nach Medjugorje aus religiösen, aber auch aus anderen Motiven kommen, verlangt nach Aufmerksamkeit und pastoraler Fürsorge des Diözesanbischofs in erster Linie, aber mit ihm auch der anderen Bischöfe, damit in Medjugorje und in allem was damit zusammenhängt, eine gesunde Verehrung der Seligen Jungfrau Maria gewährleistet werden kann, in Übereinstimmung mit der Lehre der Kirche.
Zu diesem Zweck werden die Bischöfe besondere und geeignete liturgisch pastorale Richtlinien erlassen. Ebenfalls wird sie durch ihre Kommissionen auch weiterhin die gesamten Ereignisse in Medjugorje verfolgen und untersuchen."
Aufgrund des Gesagten ist es folgerichtig, dass weder Pfarreien noch Diözesen offizielle Wallfahrten nach Medjugorje - verstanden als Ort glaubwürdiger Marianischer Erscheinungen - organisieren sollen, da dies in Widerspruch zu der oben angeführten Erklärung der Bischöfe von Ex-Jugoslawien stände.
Hochachtungsvoll
+ Tarcisio Bertone

Vatikan, 23. März 1996
Prot.-Nr. 154/81-01985

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