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Ablass

Der Ablass ist im Codex des kanonischen Rechtes (can. 992) und im Katechismus der Katholischen Kirche (Nr. 1471) folgendermaßen definiert:

"Der Ablass ist Erlass einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden, die hinsichtlich der Schuld schon getilgt sind. Ihn erlangt der Christgläubige, der recht bereitet ist, unter genau bestimmten Bedingungen durch die Hilfe der Kirche, die als Dienerin der Erlösung den Schatz der Genugtuungen Christi und der Heiligen autoritativ austeilt."

Ablass für Verstorbene

Vom 1. bis zum 8. November kann täglich einmal ein vollkommener Ablass für die Verstorbenen gewonnen werden. Neben den üblichen Voraussetzungen (Beichte, wobei eine zur Gewinnung mehrerer vollkommener Ablässe genügt; entschlossene Abkehr von jeder Sünde; Kommunionempfang und Gebet auf die Meinung des Heiligen Vaters – diese Erfordernisse können mehrere Tage vor oder nach der Verrichtung des jeweiligen Ablasswerkes erfüllt werden) sind vonnöten:

a) am Allerseelentag (einschließl. 1. November ab 12:00 Uhr): Besuch einer Kirche oder öffentlichen Kapelle, mit Gebet des Vaterunser und des Glaubensbekenntnisses; oder

b) vom 1. bis zum 8. November: Friedhofsbesuch und Gebet für die Verstorbenen. Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen unerfüllt, ist es ein Teilablass für die Verstorbenen. Ein solcher kann an diesen und auch an den übrigen Tagen des Jahres durch Friedhofsbesuch wiederholt gewonnen werden. Hintergrundinformation:

  1. Ablass ist der Nachlass zeitlicher Sündenstrafen für der Schuld nach bereits vergebenen Sünden, der dem recht disponierten Gläubigen unter bestimmten, klar umschriebenen Bedingungen durch die Kirche gewährt wird, die als Dienerin der Erlösung den Schatz der Verdienste Christi und der Heiligen autoritativ austeilt und zuwendet.
  2. Der Ablass ist ein teilweiser oder vollkommener, je nachdem er von der zeitlichen Sündenstrafe teilweise oder ganz befreit.
  3. Niemand, der einen Ablass gewinnt, kann diesen anderen Lebenden zuwenden.
  4. Teil- und Vollablässe können fürbittend den Verstorbenen zugewendet werden.

Quelle: kath.net

"Unschätzbar sind die Ablässe", sagen die Armen Seelen bei Maria Simma (einer Armen-Seelenmutter +2004) deren Charisma darin bestand, durch Gebet und Sühneleiden den Armen Seelen zu helfen. Der Ablaß ist nämlich der vor Gott gültige Nachlass zeitlicher Strafen, die hier oder im Jenseits noch abzubüßen sind.
Als besonders wohltuend für die Armen Seelen, die sich selbst nicht mehr helfen können, bezeichnet Maria Anna Lindmayr das Weihwasser. Die leidenden Seelen, die auf unsere Hilfe warten, spüren die reinigende und heiligende Kraft des Weihwassers, aber auch die Liebe, mit der es täglich gegeben wird. ...
Nach Maria Simma hilft auch das Brennen von Kerzen den Armen Seelen; zunächst weil es ein Akt der Aufmerksamkeit und Liebe ist, dann weil die Kerzen geweiht sind und ihr Licht in die Finsternis der Armen Seelen hineinleuchtet. ...
Gerade die verlassenen Priesterseelen sind besonders dankbar und treu. Sie haben eine große fürbittende Macht bei Gott. Unzähligen Menschen haben sie schon geholfen. ...
Die heilige Katharina von Bologna schreibt: "Oft habe ich das, was ich durch die Anrufung der Heiligen im Himmel lange nicht erhalten konnte, sogleich erlangt, wenn ich meine Zuflucht zu den leidenden Seelen im Fegfeuer genommen habe..."...

Wer die Gnadennovene hält und den Armen Seelen hilft, wird wahre Wunder erleben. Denn die Armen Seelen sind dankbar und treu.