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"Seid frohe Zeugen des Wortes und der Liebe Gottes und mit Hoffnung im Herzen, die alles Böse besiegt."

Monatsbotschaft vom 25. Juli 2022

Gedenken wir unserer Verstorbenen

- und Erinnerung an den Ablass

Heute begeht die Kirche das Fest Allerseelen. An diesem Tag gedenken wir der sogenannten Armen Seelen, der Verstorbenen, die noch nicht in der Anschauung Gottes, sondern im Fegefeuer, dem Ort der Reinigung sind. Sie können sich selbst nicht mehr helfen, aber wir können es - besonders indem wir Hl. Messen lesen lassen, durch Gebet, duch gute Werke und durch Ablässe. Wie dankbar werden wir einmal selbst sein, wenn jemand nach unserem Tod für uns betet. Darum: Vergessen wir die Armen Seelen nicht!

Vom 1. bis zum 8. November kann täglich einmal ein vollkommener Ablass für die Verstorbenen gewonnen werden. Neben den üblichen Voraussetzungen (Beichte, wobei eine zur Gewinnung mehrerer vollkommener Ablässe genügt; entschlossene Abkehr von jeder Sünde; Kommunionempfang und Gebet auf die Meinung des Heiligen Vaters - diese Erfordernisse können mehrere Tage vor oder nach der Verrichtung des jeweiligen Ablasswerkes erfüllt werden) sind vonnöten:

a) am Allerseelentag (einschließl. 1. November ab 12 Uhr): Besuch einer Kirche oder öffentlichen Kapelle, mit Gebet des Vaterunser und des Glaubensbekenntnisses; oder
b) vom 1. bis zum 8. November: Friedhofsbesuch und Gebet für die Verstorbenen. Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen unerfüllt, ist es ein Teilablass für die Verstorbenen. Ein solcher kann an diesen und auch an den übrigen Tagen des Jahres durch Friedhofsbesuch wiederholt gewonnen werden.

Hintergrundinformation:
1.) Ablass ist der Nachlass zeitlicher Sündenstrafen für der Schuld nach bereits vergebenen Sünden, der dem recht disponierten Gläubigen unter bestimmten, klar umschriebenen Bedingungen durch die Kirche gewährt wird, die als Dienerin der Erlösung den Schatz der Verdienste Christi und der Heiligen autoritativ austeilt und zuwendet.
2.) Der Ablass ist ein teilweiser oder vollkommener, je nachdem er von der zeitlichen Sündenstrafe teilweise oder ganz befreit.
3.) Niemand, der einen Ablass gewinnt, kann diesen anderen Lebenden zuwenden.
4.) Teil- und Vollablässe können fürbittend den Verstorbenen zugewendet werden.
Angesichts der anhaltenden Corona-Infektionsgefahr hat der Vatikan für die weltweite Kirche wie 2020 den sogenannten Allerseelen-Ablass auf den gesamten Monat November ausgeweitet.
Vgl.: https://www.kath.net/news/76674