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"Seid frohe Zeugen des Wortes und der Liebe Gottes und mit Hoffnung im Herzen, die alles Böse besiegt."
Wichtige Mitteilung
Ab Januar 2017 muss jeder Einreisende ein Mindestbargeld von 75 € pro Aufenthaltstag mit sich führen. Das Auswärtige Amt gab dazu folgende Mitteilung heraus: „Ausländer müssen ab Januar 2017 bei der Einreise mindestens über 150,-KM (entspricht ca. 75,-EUR) pro Aufenthaltstag verfügen. Der Nachweis dieser finanziellen Mittel für die Dauer des Aufenthalts muss mit Bargeld (in der Landeswährung oder in EUR) geführt werden (Kreditkarten, Kontoauszüge o.ä. reichen nicht aus).“ (Quelle: www.auswaertiges-amt.de)
Über die Umsetzung dieser Regel, können wir zum jetzigen Zeitpunkt leider selbst noch keine Auskunft geben. Wir werden voraussichtlich gegen Ende März erste Erfahrungen gesammelt haben und Sie über alles Notwendige informieren.