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Monatsbotschaft vom 25. Juli 2022

Probleme bei Einreise nach Bosnien-Herzegowina

Keine Einreise mit als gestohlen gemeldeten Ausweisen nach Bosnien-Herzegowina - Meldung der Deutschen Botschaft in Sarajevo

Bereits mehrfach wurde Pilgern, die mit einem Ausweis oder Reisepass  nach BiH einreisen wollten, der Jahre zuvor als gestohlen gemeldet worden war, die Einreise verweigert. Der Grund: Als gestohlen gemeldete Ausweise werden  automatisch international zur Fahndung ausgeschrieben. Selbst wenn diese Fahndung nach Auffinden des Ausweises innerhalb Deutschlands gleich wieder aufgehoben wird, kommt es vor, das auch "Jahre später" diese Fahndung im Ausland  noch besteht. Weil dies offenbar keine Einzelfälle sind, warnt auch die Deutsche Botschaft Sarajevo entsprechend auf ihrer Homepage.
Daher unsere Empfehlung: Sollte ein Reisedokument (Ausweis oder Reisepass) irgendwann als vorloren gemeldet worden sein, wird empfohlen, mit dem jeweils anderen Dokument zu reisen, da die internationale Fahnung viele Jahre seine Gültigkeit behält.